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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

19.05.2011
Immobilienfonds in der Krise - betroffene Bankkunden müssen umgehend handeln

Zurzeit suchen immer mehr verunsicherte Bankkunden die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. auf. Darunter viele, die vor knapp drei Jahren ihre Ersparnisse scheinbar sicher und rentabel in Immobilienfonds investiert haben. Leider durchlaufen viele dieser Immobilienfonds derzeit eine Krise; 15 der größten Fonds haben die Rücknahme ihrer Anteile ausgesetzt, drei davon werden voraussichtlich aufgelöst.

Wer prüfen möchten, ob gegenüber der Bank Ansprüche wegen Falschberatung bestehen, sollte umgehend handeln, denn der Fristbeginn der dreijährigen Verjährung ist der Zeitpunkt des Erwerbs des Wertpapiers (§ 37a WpHG a.F.) Gerade diejenigen, die in letzter Zeit beruhigende Briefe Ihrer Bank oder Ihres Finanzdienstleisters in diesem Zusammenhang erhalten haben, sollten stutzig werden.

Besonders von dieser Verjährungsproblematik betroffen sind Inhaber des Fonds Premium Management Immobilien-Anlagen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A0ND6C, der durch die Commerzbank vertrieben wurde. Der Fonds wurde zum 19.05.2008 aufgelegt und gerade in dieser Anfangszeit in großen Stückzahlen verkauft. Viele Käufer sind nicht aus eigenen Stücken auf dieses Wertpapier aufmerksam geworden, sondern wurden von Bankberatern dazu motiviert, andere Anlagen zu veräußern und das Geld in diesen Fonds einzuzahlen.

Leider lässt sich nun oft beobachten, dass sich die ursprünglichen Anlagen der betroffenen Bankkunden gut entwickelt haben, während der empfohlene Fonds Premium Management Immobilien-Anlagen derzeit keine Anteile direkt von den Anlegern zurücknimmt und sich diese Anteile daher nur mit großen Verlusten an den Börsen verkaufen lassen.
Wer zu den Käufern ab Mai 2008 gehört, sollte sich daher beeilen und unabhängigen Rat aufsuchen.
Als risiko- und kostenfreien Weg, die drohende Verjährung zu hemmen und vielleicht sogar nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben, bietet sich die Einschaltung der Schlichtungsstelle des Bundesverbandes deutscher Banken an. Auch zu diesem Verfahren beraten Sie die Verbraucherschützer der Link öffnet in neuem FensterVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link882651A.html