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Missbrauch des Namens "Verbraucherzentrale": Warnung vor Masche mit illegalen Werbeanrufen

Telefonat/ Rechte: stockphoto.com/dszc
Foto: istockphoto/dszc

Telefonabzocker probieren es gern auch unter falscher Flagge: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich als "Verbraucherzentrale" vor oder melden sich als örtliche Beratungsstelle. Häufig bieten sie an, etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wird etwa versprochen, Name und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterbleiben. Natürlich gegen Bezahlung - die gleich um die 70 Euro betragen kann. Andere hoffen, unter dem Deckmantel  "Verbraucherzentrale" oder "Verbraucherschutz" zu Gewinnspielen verleiten zu können. Oder die dubiosen Firmen bieten einen Hausbesuch an, um angeblich sämtliche Versicherungen zu überprüfen.

Zugriff auf fremde Konten


Den guten Ruf der jeweiligen Verbraucherzentralen in den Bundesländern versuchen die Abzocker zu nutzen, um an persönliche Daten zu gelangen - bisweilen sogar an Kontonummern. Wer die Angaben macht, kann teure Überraschungen erleben: Die dubiosen Firmen tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu, oder sie kassieren für zweifelhafte Dienstleistungen per Nachnahmesendung.

Die Verbraucherzentrale stellt deshalb klar: Wir rufen weder einfach irgendwo an, um persönliche Daten zu erfragen, noch machen wir am Telefon irgendwelche Verkaufsangebote.

Gesetzliche Regelungen reichen bei weitem nicht aus


In den Anrufen, bei denen ihr guter Name missbraucht wird, sieht die Verbraucherzentrale einen weiteren Beleg dafür, dass die gesetzlichen Regelungen bei weitem nicht ausreichen. Zwar wird der wirtschaftlich motivierte Telefonterror seit August 2009 härter bestraft. Doch die vielen Beschwerden, die nach wie vor bei Verbraucherzentralen eingehen, zeigen deutlich: Es hat sich so gut wie nichts geändert. Um der Plage unerwünschter Anrufe beizukommen, fordern Verbraucherschützer schon lange, das Gesetz zu ändern. Danach sollen Verträge, die während eines unerlaubten Telefonanrufes geschlossen wurden, erst dann wirksam werden, wenn der Verbraucher die Vereinbarung in Textform nochmals bestätigt. Dies würde dazu führen, dass sich die unerlaubten Anrufe für die Unternehmen an Attraktivität verlieren. Erst dann wird die unseriöse Geschäftemacherei per Telefon aufhören.

Weitere Informationen:

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link878711A.html