I. Vertrag im Blick - Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften.
Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht. Mögliche Fragen könnten sein:
- Kann ich bis zum Lebensende an einem bestimmten Platz wohnen?
- Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
- Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden?
Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Der Vortrag ist dank einer Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kostenfrei.
II. Wissenswertes zum Thema ambulante Pflegedienstleistungen
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Wenn Betroffene in alltäglichen Dingen nicht mehr alleine zurecht kommen, möchten die meisten doch in ihrer vertrauten Umgebung bleiben.
Ein ambulanter Pflegedienst kann eine wichtige Unterstützung von Pflegebedürftigen und deren Familien bei der Bewältigung des Pflegealltags sein. Um diese Hilfe zu erhalten, ist es erforderlich, einen ambulanten Pflegedienst auszuwählen und einen Pflegevertrag abzuschließen. In diesem Zusammenhang stellen sich für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen viele wichtige Fragen: Nach welchen Kriterien suche ich den für meine Bedürfnisse passenden Pflegedienst aus? Was ist beim Vertragsabschluss zu beachten? Welche Bestandteile sollte der Pflegevertrag enthalten? Wie rechnet ein Pflegedienst überhaupt ab und welche Leistungen bezahlt die Pflegekasse? Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag wieder zu beenden?
Der Preis für diesen Vortrag sowie weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage.
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