Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) stärkt Ihre Rechte als Verbraucher und Verbraucherin. Es regelt seit dem 1. Oktober 2009 die Anforderungen an Verträge für ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen, die Pflege- oder Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und denen damit verbunden Wohnraum überlassen wird. Das WBVG gilt nicht nur für Alten- und Pflegeheime, sondern kann auch auf neuere Wohnformen, wie zum Beispiel Pflegewohngemeinschaften angewandt werden, wenn die in dem Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies berücksichtigt die veränderten Lebensrealitäten von Älteren, Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung.
Das WBVG unterstützt die Interessen der Verbraucher und Verbraucherinnen unter anderem durch mehr Information und Transparenz. So müssen Unternehmen vor Vertragsschluss verständliche schriftliche Informationen bereitstellen, sowohl zum Anbieter selbst als auch zu speziellen Leistungen. Das Gesetz legt außerdem genau fest, welche Inhalte ein Vertrag enthalten muss. Unter anderem sind die Anbieter verpflichtet aufzuschlüsseln, wie viel sie für einzelne Leistungen in Rechnung stellen.
Vielleicht haben Sie weitere Fragen:
- Wann kann der Unternehmer meinen Vertrag kündigen?
- Welche Kündigungsfrist muss ich als Verbraucher einhalten?
- Unter welchen Bedingungen kann der Unternehmer mehr Geld verlangen?
- Und was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Ihre Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
Die Verbraucherzentrale bietet in Schleswig-Holstein nach telefonischer Terminabsprache individuelle kostenfreie Beratungen und Vertragsprüfungen in den Pflegestützpunkten Lübeck, Norderstedt und Kiel an.
Beratungstermine können entweder bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein unter 0431 – 590 99 70 oder direkt in Ihrer Nähe:
24116 Kiel, Stephan-Heinzel-Str. 2 – (0431) – 901-3696
22846 Norderstedt, Heidbergstr. 28 – (040) – 52 88 3830
23569 Lübeck, Kronsforder Allee 2-6 – (0451) – 122 – 4931
24939 Flensburg, Schiffbrücke 65 - (0461) - 2 86 04
vereinbart werden.
Darüber hinaus stehen die Berater der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein jeden Montag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr und Dienstag von 11 - 14 Uhr unter der Rufnummer (0431) 590 99 70 telefonisch für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen enthält der
Ratgeber zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
Das Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" wird finanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Dieses Angebot finden Sie in allen Beratungsstellen: