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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

17.12.2010
Fliegen wird teurer

Für Passagierflüge von deutschen Flughäfen aus wird ab 01.01.2011 eine Luftverkehrssteuer eingeführt. Sie wird erhoben für In- und Auslandsflüge, jedoch nur wenn Flureisende von einem deutschen Flughafen starten. Das bedeutet, für Hin- und Rückflug ins Ausland wird die Steuer nur einmal erhoben, nämlich für den Flug vom deutschen Flughafen ins Ausland. Inlandsflüge werden hingegen bei Hin- und Rückflug besteuert.

Es gibt auch Ausnahmen von der Luftverkehrssteuerpflicht: beispielsweise für Rundflüge mit kleinen Flugzeugen, Flüge zu inländischen Nordseeinseln, Flüge mit dem eigenen Flugzeug, sowie Flüge von Kindern bis 2 Jahre, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben.

Wichtig: die Steuer wird erhoben für Ticketkäufe mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011.
Hinsichtlich des Buchungszeitpunkts wird die Luftverkehrssteuer rückwirkend erhoben.
Die Steuer muss auch für Tickets gezahlt werden, die ab dem 1. September 2010 gekauft wurden, wenn das Abflugdatum 1. Januar 2011 oder später ist.

Die Luftverkehrssteuer ist von der Fluglinie oder vom Reiseveranstalter abzuführen. Die Verbraucherzentrale geht aber davon aus, dass diese Unternehmen die Luftverkehrsteuer zumeist auf die Ticketpreise aufschlagen werden, Flüge und Pauschalreisen verteuern sich damit. Einige Flugunternehmen haben bereits angekündigt ab 2011die Preise zu erhöhen. Flugunternehmen wie Ryanair und Air Berlin wollen darüber hinaus wegen der Steuer ihr Flugangebot ausdünnen.

Die Luftverkehrssteuer wird in 3 Stufen erhoben, der Steuersatzu steigt je weiter die Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen ist.

1. Stufe
Auf kurze Flüge entfällt eine Steuer in Höhe von 8 Euro.
Hierunter fallen vor allem Inlandsflüge, Flüge innerhalb von Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

2. Stufe
Die Steuer für Mittelstreckenflüge beträgt 25 Euro.
U.a. Flüge in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten fallen unter diesen Steuersatz.

3. Stufe
Für Langstreckenflüge beispielsweise in die USA, nach Kanada, Australiern und Neuseeland sind 45 Euro Steuern abzuführen.

Die Bundesregierung will mit der Luftverkehrssteuer u.a. einen ökologischer Anreiz setzen.
Vorgesehen ist, dass die Steuer mit Beginn der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel ab 2012 wieder gesenkt wird.
Bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen vei Flugtickets und Pauschalreisen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link821661A.html