Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von mehr als 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben: Selten haben wir in der Verbraucherzentrale zu einem Thema so viele Beschwerden erhalten. Und dass, obwohl der Gesetzgeber hier eine Verbesserung durch das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Aussicht gestellt hatte.
Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. Diese Ansicht setzt sich auch zunehmend in der Politik stärker durch. Immer mehr Bundesländer, das Bundesverbraucherschutzministerium und die Verbraucherzentralen sprechen sich dafür aus, dass durch unerlaubte Werbeanrufe abgeschlossene Verträge nicht ohne nachträgliche schriftliche Zustimmung der Verbraucher – per Brief oder E-Mail – wirksam werden dürfen. Mit Hilfe dieser Bestätigungslösung verlieren lästige Werbeanrufe ihren Reiz, weil diese Regel verhindert, dass Verbrauchern ungewollt Verträge aufgezwungen werden. Zudem müssen Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften künftig mit Bußgeldern bis zu 250.000 Euro geahndet werden.
Dass rascher Handlungsbedarf besteht, belegen die von März bis Ende November bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Beschwerden: Nur knapp ein Prozent der Verbraucher gab an, mit einem Anruf einverstanden gewesen zu sein. Bei jedem Fünften wurde das Verbot der Rufnummernunterdrückung missachtet. Fast jeder sechste Verbraucher sollte eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Zwei Drittel der Angerufenen wurde bei illegalen Anrufen zu einer Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie gelockt.
Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei.
Bis sich eine gesetzliche Änderung durchgesetzt hat, reicht es nicht mehr aus, nur vorsorglich private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig kontrolliert und im Zweifelsfall reklamiert werden.
Den bundesweiten Abschlussbericht zur unerlaubten Telefonwerbung gibt es als Download im Internet unter www.verbraucherzentrale-sh.de.
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