PING-Anrufe sind automatisiert durchgeführte Telefonanrufe, die nach Herstellung der Verbindung sogleich wieder abgebrochen werden. Sie dienen nur dazu, die Angerufenen zu einem kostenpflichtigen Rückruf zu veranlassen.
PING-Anrufe sind eine Plage, die auch häufig dazu genutzt werden, dem Verbraucher bei Rückruf einen Vertrag unterzuschieben.
Folgender Sachverhalt liegt dem Urteil zu Grunde:
Drei Angeklagte haben in der Weihnachtszeit 2006 mindestens 785.000 Verbraucher geschädigt. Durch das "Anpingen" hinterließen sie auf den Telefonen der Betroffenen eine Mehrwertdienstnummer. Dies sollte Vortäuschen, eine andere Person hätte ein wichtiges Kommunikationsanliegen.
Bei Rückruf eben dieser Nummer erfolgte jedoch nur die Bandansage "Ihr Anruf wurde gezählt." Berechnet wurden pro Anruf mindestens 98 Cent. Um die wahren Absichten zu verschleiern, wurde eine Webseite eingerichtet, auf der man über die damals bevorstehende Mehrwertsteuererhöhung abstimmen konnte.
Das OLG Oldenburg hatte in seiner Entscheidung festgestellt, dass das Vorgehen der Angeklagten den Tatbestand des versuchten Betruges erfülle. Kosten, die dem Verbraucher durch PING-Anrufe untergeschoben wurden, sind folglich nicht zu begleichen.
Es wäre wünschenswert, wenn andere Gerichte und vor allem die Staatsanwaltschaften dieser Rechtsauffassung folgen würden.
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