Neben Schleswig-Holstein erhalten Stromkunden in mehreren Bundesländern falsche Stromrechnungen eines "Abrechnungsservice Stadtwerke” mit Sitz in Berlin, teilweise mit einem ausgedruckten Überweisungsschein für eine angebliche Rechnungsnachzahlung.
Keinesfalls sollten Zahlungen auf die echt wirkenden Rechnungen des Abrechnungsservice Stadtwerke geleistet werden, denn diese Firma erstellt keine Rechnungen für den wirklichen Stromversorger, die Rechnungen sind gefälscht.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bereits einige Stadtwerke in Schleswig-Holstein vor den gefälschten Stromrechnungen des "Abrechnungsservice Stadtwerke” warnen.
Fehler in den echten Rechnungen des Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorgers wirken sich ebenfalls teuer für betroffene Verbraucher aus, so Meinicke, der seit Jahren Verbrauchsabrechnungen rechtlich überprüft.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher allen Energiekunden:
Nehmen Sie sich die Zeit, jede Jahresrechnung rechnerisch zu prüfen.
Stimmen Kunden- und Vertragsnummer, sind die Zählernummern korrekt oder werden Ihnen die Verbräuche eines anderen Kunden berechnet?
Stimmen die korrekt abgelesenen Verbräuche mit den Rechnungsverbräuchen überein oder hat der Versorger Ihren Verbrauch - im Vergleich zu den Vorjahren - erheblich zu hoch oder zu niedrig geschätzt?
Notieren Sie Ihre Verbräuche mindestens halbjährlich und übermitteln Sie die Zählerstände Ihrem Energieversorger auch ungefragt.
Protokollieren Sie beim Ein- oder Auszug im Beisein eines erwachsenen Zeugen die abgelesenen Verbräuche und übermitteln Sie diese zeitnah an den Energieversorger.
Bei allen Fragen Rechnungen Ihres Energieversorgers oder zu dessen Preiserhöhungen hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
