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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

30.11.2010
Klare Regeln für regionale Lebensmittel

Gesetzlich verbindliche Kriterien für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt, ist nicht einmal bei den öffentlich mitfinanzierten Landesprogrammen die regionale Herkunft der Produkte sichergestellt. In einigen Bundesländern müssen verarbeitete Produkte nur zur Hälfte aus Zutaten regionaler Herkunft bestehen. Die Verbraucherzentralen fordern eindeutige, am besten einheitliche Vorgaben für die Regionalkennzeichnung.

Heute treffen sich Vertreter der Verbraucherzentralen und des vzbv mit Experten aus den Bundesländern, Herstellern und Handel zu einem Gespräch über Herkunft und Qualität regionaler Lebensmittel. Diskussionsgrundlage ist die von der Agrifood Consulting GmbH erstellte Studie Transparenzerhebung der regionalen Landesprogramme. Sie zeigt auf, dass den staatlichen Länderzeichen unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. "Geprüfte Qualität Hessen", "Gesicherte Qualität Rheinland-Pfalz", "Ökoqualität Bayern" oder "Bewährte Qualität Sachsen" – derzeit gibt es 14 Länderzeichen in zehn Bundesländern, wobei die Zeichen in Brandenburg und Sachsen de facto nicht mehr genutzt werden.

Oftmals werden die Landeszeichen als "Qualitätsprogramme" bezeichnet, obwohl sie – neben der Herkunft – selten zusätzliche Qualitäten bieten. Meist wird nur der Marktstandard erfüllt. Aber auch bei der eigentlichen Kernaussage der Zeichen, der Herkunft, ist die Aussagekraft oftmals beschränkt. Auch fehlen, wie etwa in Hessen, oftmals eindeutige Angaben zu den Herkunftsanforderungen. Zudem sind die Kontrollen und Sanktionen sehr unterschiedlich geregelt und werden den Anforderungen einer unabhängigen Kontrolle häufig nicht gerecht. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Kontrollsysteme ist kaum möglich, die Dokumentation der Kontrolle unübersichtlich und wenig transparent.
Aus Verbrauchersicht sind diese Lücken und Unterschiede weder nachvollziehbar noch wünschenswert.

Laut einer Umfrage des Forsa-Instituts achten 65 Prozent der Verbraucher beim Kauf ihrer Lebensmittel auf die regionale Herkunft. Häufig müssen sie für diese Produkte mehr bezahlen. Um Täuschungen und Irreführungen zu
vermeiden und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung für regionale Lebensmittel zu ermöglichen, fordern Verbraucherzentralen und vzbv –
analog zum Bio-Zeichen – einheitliche Kriterien und einen gesetzlichen Rahmen für die Regionalkennzeichnung von Lebensmitteln. Dabei ist festzulegen, dass:

  • Herkunft und Qualitätsangaben klar definiert und geregelt werden
  • ,

  • aus der Produktkennzeichnung deutlich hervorgeht, welche Region gemeint ist, auf welche Produktionsschritte sich die regionale Kennzeichnung/Bewerbung bezieht und welche Bestandteile tatsächlich aus der beworbenen Region stammen,


  • Monoprodukte zu 100 Prozent aus der benannten Region kommen,


  • beworbene Qualitäten deutlich über dem gesetzlichen Standard liegen (z.B. in den Bereichen Tierschutz, Klimaschutz, Ökostandard) und für Verbraucher eindeutig erkennbar sein,


  • die Regionalaussagen unabhängig kontrolliert, Missbrauch und Fehlverhalten sanktioniert werden,


  • nicht mehr genutzte Zeichen gelöscht werden, zum Beispiel in Internetdarstellungen oder Infoblättern.

  • Weitere Informationen:
    Positionspapier der Verbraucherzentralen zur verbrauchergerechten Kennzeichnung" von regionalen Lebensmitteln
    Flyer: Regionale Produkte


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    TitelDok.-TypGröße
    Folder_Lebensmittel_Region_30_11_2010Folder_Lebensmittel_Region_30_11_2010.pdf PDF526.1 KB
    Zusammenfassung_LaenderzeichenZusammenfassung_Laenderzeichen.pdf PDF70.3 KB


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
    Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link816161A.html