Immer mehr Verbraucher nutzen das Flugzeug, um schnell und bequem zu reisen. Doch zunehmend beschweren sich Fluggäste in den Verbraucherberatungsstellen bundesweit darüber, dass sie sich bei Verspätungen, Ausfällen oder anderen Störungen von den Fluggesellschaften im Stich gelassen fühlen und ihre Beschwerden nicht ernst genommen werden.
Tatsächlich haben Flugreisende bei Flügen von oder zu EU-Flughäfen oftmals Ansprüche, die seit 2004 in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt sind. Danach steht ihnen nicht nur das Recht auf rechtzeitige und angemessene Information durch die Fluggesellschaften zu, sondern auch je nach Strecke und Zeitverzug eine Betreuung mittels Verpflegung, Kommunikationsangeboten, Beförderung und Unterkunft sowie auf Entschädigungszahlungen. In besonders drastischen Fällen kann der Fluggast sogar zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung wählen.
Um genauer zu erfassen, ob und wie die Fluggesellschaften die EU-Rechte umsetzen, befragten die Verbraucherzentralen von Mai bis September 2010 Betroffene online nach ihren Erfahrungen. Finanziert wurde das Vorhaben vom Bundesverbraucherschutzministerium, das sich für eine bessere Durchsetzung der Fluggastrechte einsetzt. Insgesamt konnten die Angaben von 1.122 Verbrauchern ausgewertet werden, die nicht repräsentativ sind, aber die Beratungserfahrungen der Verbraucherzentralen bestätigen. Das Ergebnis ist erschreckend: Die wesentlichen Ziele der EU-Verordnung, wie eine frühzeitige Information der Fluggäste über Flugstörungen, angemessene Betreuungsleistungen und gegebenenfalls die Leistung von Ausgleichszahlungen, werden nicht erreicht.
Um die EU-Verordnung zu Fluggastrechten in Deutschland wirksamer durchzusetzen, fordert die Verbraucherzentrale:
Und schließlich ruft die Verbraucherzentrale Fluggäste auf, sich bereits vor einer Buchung aktiv über ihre Rechte zu informieren und diese bei Flugstörungen auch konsequent einzufordern – wenn nötig, mit Hilfe der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale!
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