Der Geschäftsführer des norddeutschen Energieversorgers E.ON Hanse Vertrieb GmbH hatte 2008 pressewirksam verkündet die 3.500 Gaskunden zu verklagen, welche in der Vergangenheit die von E.ON seit 2004 geforderten teilweise erheblichen Preiserhöhungen nicht gezahlt hatten.
Seitdem hat der Energieversorger nach Schätzung der Verbraucherzentrale vermutlich mehr als eintausend Kunden in Schleswig-Holstein verklagt und fast alle Gerichtsverfahren in der 1. Instanz verloren. Diese Verfahren werden jetzt, nachdem E.ON Berufung eingelegt hat, in der 2. Instanz vor den Landgerichten verhandelt. Teilweise bietet E.ON Hanse in den Berufungsverhandlungen Vergleiche an und verzichtet gegen Übernahme aller Prozesskosten auf einen Großteil der ursprünglichen Klageforderung.
Ein anderer Teil der Preiswiderständler ist nicht verklagt worden. Stattdessen werden diese Gaskunden außergerichtlich per Anwaltsschreiben aufgefordert die gekürzten Beträge zu bezahlen oder sie erhalten, ebenfalls per Anwaltsschreiben, ein Vergleichsangebot, worin E.ON Hanse auf einen geringen Teil der geforderten Beträge verzichtet.
Wir warnen davor, dem Versorger durch den Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs aber auch durch die Bezahlung der gekürzten Beträge übereilt entgegenzukommen.
Denn Orientierungspunkt für den Ausgang der jetzt vor den Landgerichten laufenden Berufungsverfahren wird das parallel laufende Sammelklage-Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht sein. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss vom 12. Oktober 2010 (Az. 13 U 211/09) einen Prozessgewinn der dort klagenden Kunden angekündigt, dieser Rechtsprechung werden sich auch die Landgerichte in ihren Berufungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit anschließen.
Wegen der sehr guten Erfolgsaussichten vor Gericht besteht nach unserer Auffassung keine Notwendigkeit hier mit E.ON Hanse Vergleiche abzuschließen. Nur wenn die Preiskürzung unterhalb des Preises bei Vertragsbeginn liegt, was kaum vorkommen dürfte, ist Raum für einen Vergleich.
Bei Fragen zum Wechsel des Energieversorgers und zu allen Fragen rund um die Gas-, Strom-, Fernwärme und Flüssiggasversorgung können sich Verbraucher an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale wenden.
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