Die Verbraucherzentralen haben bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.
Die Ergebnisse:
Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte.
Nur über den korrekten, gut lesbaren Grundpreis können Verbraucher Preistricksereien entlarven. Die derzeitige Praxis der Grundpreisangaben, wie wir sie in unserem Marktcheck ermittelt haben, ist nach unserer Einschätzung nicht geeignet, den Verbrauchern transparente Preisinformationen zu liefern", so Köster weiter.
Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass es besser geht. Neben klaren gesetzlichen Vorgaben für die Preisangabe fordern die Verbraucherzentralen deshalb von den Ländern eine konsequente Überwachung der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat auf ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November die Möglichkeit, die erforderlichen Verbesserungen einzuleiten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

PDF