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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

05.11.2010
Grundpreisangaben oft mangelhaft

Der Lebensmitteleinzelhandel setzt die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen, an dem sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit der Überprüfung von knapp 250 Produkten beteiligt hat. Demnach fehlen Grundpreisangaben vielfach gänzlich, werden falsch berechnet oder es wird eine falsche Bezugsgröße zugrunde gelegt. Als Konsequenz der Erhebung fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe.
Die Verbraucherzentralen haben bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels überprüft.

Die Ergebnisse:

  • Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.


  • Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.


  • Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.


  • Mal drucken die Lebensmitteleinzelhändler den Grundpreis bei vergleichbaren Produkten rechts, mal links und dabei in unterschiedlichen Schriftgrößen auf ihre Etiketten.


  • Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise
  • .

    Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte.
    Nur über den korrekten, gut lesbaren Grundpreis können Verbraucher Preistricksereien entlarven. Die derzeitige Praxis der Grundpreisangaben, wie wir sie in unserem Marktcheck ermittelt haben, ist nach unserer Einschätzung nicht geeignet, den Verbrauchern transparente Preisinformationen zu liefern", so Köster weiter.
    Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass es besser geht. Neben klaren gesetzlichen Vorgaben für die Preisangabe fordern die Verbraucherzentralen deshalb von den Ländern eine konsequente Überwachung der Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.
    Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) hat auf ihrer 16. Sitzung am 8. und 9. November die Möglichkeit, die erforderlichen Verbesserungen einzuleiten.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    TitelDok.-TypGröße
    Bericht_Grundpreisangaben_29_10_2010pdfBericht_Grundpreisangaben_29_10_2010pdf.pdf PDF2.23 MB


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
    Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link804721A.html