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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

21.10.2010
Heizung an - und trotzdem ungemütlich?

Früher als erhofft hat die Heizungssaison begonnen. In vielen Wohnungen wird es dadurch nicht gemütlicher.
- Lästige Strömungsgeräusche der Heizung stören die Ruhe.
- Manche Heizkörper reagieren schnell auf eine veränderte Stellung des Thermostatventils, andere erheblich langsamer.
- Heizkörper, die näher am Kessel sind, werden besser durchströmt als die entfernten im Dachgeschoß.
- Die Räume werden nicht gleichmäßig warm.
All dies sind untrügliche Zeichen dafür, dass die Heizung nicht hydraulisch abgeglichen ist. Beim hydraulischen Abgleich macht der Fachhandwerker eine Bestandsaufnahme der Heizungsanlage und des Rohrnetzes. Er errechnet und begrenzt die den Heizkörper durchströmende Wassermenge so, dass nur der für die gewünschte Raumtemperatur erforderliche Volumenstrom fließt. Dann gleicht er die unterschiedlichen Fließwiderstände der Leitungen ab. Schließlich passt er die Pumpenleistung an, stellt die berechnete Vorlauftemperatur am zentralen Regler der Heizung ein und fertigt ein Protokoll.
Der hydraulische Abgleich führt nicht nur zu mehr Komfort sondern spart auch noch bares Geld. Weniger Brennstoffkosten und Stromeinsparung durch die verminderte Leistung der Umwälzpumpe können sich bei einem Einfamilienhaus auf etwa 200 € pro Jahr belaufen. Außerdem erhöht der hydraulische Abgleich die Betriebssicherheit und die Lebensdauer der gesamten Heizungsanlage.
Daher verpflichten VOB und Energieeinsparverordnung (EnEV) den Fachhandwerker zum hydraulischen Abgleich. Er ist auch unabdingbare Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln durch die KfW. Sie bezuschusst den hydraulischen Abgleich als Energieeffizienzmaßnahme. Für ein Ein-Familienhaus kostet der hydraulische Abgleich durchschnittlich 500 €, die sich in 2 – 3 Jahren rentiert haben.
Immer vor einem Austausch der Heizungspumpe und nach baulichen Maßnahmen zur Energieeinsparung sollte ein hydraulischer Abgleich durchgeführt und das Protokoll dem Eigentümer übergeben werden.
Dennoch sind Heizungssysteme häufig nicht hydraulisch abgeglichen und für viele Handwerker trotz der o.a. Verpflichtung leider noch keine Selbstverständlichkeit.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale informieren und bereiten auf das Gespräch mit dem Handwerker vor.





Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link796451A.html