Im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine Studie zum Internetverhalten Jugendlicher und Heranwachsender in der Altersgruppe von 11 bis 21 Jahren.
Mit Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein hat sich nun die Verbraucherzentrale das Internetverhalten der so genannten Silver Surfer in der Altersgruppe ab 60 genauer angesehen und ist dabei zu interessanten Ergebnissen gekommen:
1.) Rund die Hälfte (52,71 %) der befragten Seniorinnen und Senioren nutzen das Internet. Hiervon sind die meisten in der Altersgruppe zwischen 60 und 67 Jahren zu finden. Auffällig ist dabei, dass es
insbesondere bei 65-jährigen zu einem signifikanten Anstieg kommt. Dies könnte damit in Zusammenhang gebracht werden, dass zu diesem Zeitpunkt viele Seniorinnen und Senioren in den Ruhestand gehen und somit Zeit für neue Freizeitbeschäftigungen finden.
2.) Von der Gruppe derjenigen, die das Internet nutzen, sind 58,32 % Männer und 41,68 % Frauen.
3.) Lediglich 8,59 % aller Befragten haben eine Rechnung von einem Betreiber einer Internet-Kostenfalle erhalten.
4.) In 35,79 % dieser Fälle wurde allerdings ein Inkassounternehmen oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet, um die vermeintlich unberechtigte Forderung außergerichtlich einzutreiben. In Bezug auf die Grundgesamtheit haben also ca. 3 % ein über eine Rechnung hinausgehendes Schreiben erhalten. Dies bedeutet also, dass zwar in absoluten Zahlen wenige Seniorinnen und Senioren betroffen sind, aber wenn die Befragten in eine Kostenfalle geraten sind, prozentual viele mit Weiterungen konfrontiert werden.
5.) Von den 8,59 %, die eine Rechnung erhalten haben, haben 10,53 % diese auch beglichen. Diese Zahl ist deswegen so interessant, weil sie nahe an dem Ergebnis der vorherigen Studie zum Internetverhalten von Jugendlichen und Heranwachsenden liegt. In dieser haben 12,94 % der Betroffenen die Forderung der Kostenfallenbetreiber bezahlt. Somit lässt sich feststellen, dass unabhängig vom Alter etwa jeder Zehnte sich soweit von den außergerichtlichen Drohgebärden der Kostenfallen beeindrucken lassen, dass gezahlt wird.
6.) Was den wirtschaftlichen Schaden durch Vertragsfallen anbelangt, lässt sich der gesamtwirtschaftliche Schaden wie folgt beziffern:
a) in Schleswig-Holstein auf € 707.578,-
b) im gesamten Bundesgebiet auf € 18.948.944,-
7.) In Bezug auf die Fragestellungen rund um das Thema "illegale Downloads" ist zu konstatieren, dass ein sehr geringer Prozentsatz (5,61 %) bereits illegal Inhalte (Musik, Filme, Software etc.) aus dem Internet heruntergeladen haben. Dies mag daran liegen, dass zum einen Tauschbörsen in dieser Altersgruppe wenig bekannt sein dürften und zum anderen, dass entsprechende Produkte von dieser Gruppe eher gekauft als heruntergeladen werden.
8.) Sehr gering ist daher auch die Gruppe, die deshalb Post von einem Rechtsanwalt bekommen hat. Sie liegt bei lediglich 17,74 % in Bezug auf die Genannten in Ziff. 7 und lediglich bei knapp 1 % in Bezug auf die Grundgesamtheit.
9.) In Bezug auf Soziale Netzwerke ist festzustellen, dass auch hier mit nur 6,69 % sehr wenige Seniorinnen und Senioren ein Profil in einem sozialen Netzwerk haben.
10.) Allerdings hat rund ein Drittel (33,78 %) hier Fotos eingestellt und ebenfalls ein Drittel (35,14 %) derer, die in sozialen Netzwerken vertreten sind, haben keinerlei Vorkehrungen getroffen, um ihr Profil vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bezogen auf die Grundgesamtheit ist die letztere Gruppe mit 2,35 % aller Befragten aber immer noch relativ klein.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass die hier Befragten in absoluten Zahlen zwar noch nicht allzu sehr von den Fallen im Internet betroffen sind, wenn sich Seniorinnen und Senioren jedoch im Internet bewegen, sind sie genau so gefährdet wie die zuvor befragten Jugendlichen und Heranwachsenden.
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