Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

07.10.2010
Viel Wind um nichts?

Diverse Verbraucher aus Schleswig-Holstein erreichte in den letzten Tagen eine Werbesendung der PROKON Capital GmbH. Hierin wird für sogenannte Genussrechte geworben, die nach Angaben der PROKON insbesondere rentabel, flexibel und einfach sein sollen. Da diese Worte fast zu schön sind, als dass man ihnen blind vertrauen könnte, suchte eine Vielzahl von Verbrauchern bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. Rat.

Entgegen den Angaben in der Werbung können auf Anleger durchaus stürmische Zeiten zukommen und das ist selbst für Investitionen in Windkraftanlagen nicht sehr erfreulich.

Daher informiert die Verbraucherzentrale:
Bei den angebotenen Genussrechten handelt es sich nur um bestimmte Gläubigerrechte (z.B. Rückzahlungsansprüche, Verzinsungsansprüche) aber nicht um Rechte am Unternehmen. Die Anleger werden durch den Erwerb solcher Rechte nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten, sie sind lediglich Geldgeber ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Sie gelten gemäß Zeichnungsschein sogar als nachrangig - im Falle einer Insolvenz wären die Anleger erst dran, wenn die übrigen Gläubiger bedient wurden.

Auch die versprochene Rückkaufgarantie muss kritisch betrachtet werden. Zwar ist es im Grundsatz löblich, dass PROKON anbietet, nach dem dritten Beteiligungsjahr die Genussrechte zurückzunehmen. Doch ist diese Garantie nur etwas wert, wenn dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch genügend Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Auch wenn der Betrieb von Windkraftanlagen und anderen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien zukunftsweisend ist, müssen sich auch diese Betriebe den allgemeinen unternehmerischen Herausforderungen stellen, um sich dauerhaft an dem eng umkämpften Markt zu behaupten.

Den rührseligen Angaben in der Werbung zu den PROKON Genussrechten sollte man mit gesunder Skepsis begegnen und sich vor der Entscheidung unabhängig beraten lassen.




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link793701A.html