Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

15.09.2010
Stadtwerke Flensburg verunsichern erneut Stromkunden

Zahlreiche Stromkunden der Stadtwerke Flensburg wundern sich darüber, dass der Energieversorger sie nun schon zum dritten Mal seit Juli auffordert, den erneut geänderten Vertragsbedingungen zuzustimmen. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass auch die neuesten Vertragsbedingungen neben einer geänderten Preisklausel eine Regelung enthalten, mit der die kundenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu unwirksamen Preisklauseln ausgehebelt wird.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale entspricht die mehrfach geänderte Preisklausel in den neuen Vertragsbedingungen der Stadtwerke wegen Intransparenz nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofes (BGH). Sofern Preisklauseln nicht hinreichend klar und verständlich sind, brauchen die Kunden Preiserhöhungen nicht zu bezahlen, so der BGH.

Skandalös ist, "dass die Stadtwerke diese kundenfreundliche Rechtsprechung des BGH auszuhebeln versuchen, wenn sie sich in den neuen Geschäftsbedingungen das Recht einräumen auch bei Unwirksamkeit ihrer Preisklausel Preiserhöhungen zu fordern. Dieser Trick ist neu. Wir gehen davon aus, dass Gerichte diese Klausel für unzulässig erklären werden.

Bei Fragen zu erhöhten Preisen und zu Verträgen von Energieversorgern können sich Betroffene an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link788631A.html