Aktuell hat sich eine Lübecker Seniorin an die Verbraucherzentrale gewandt. Sie ist Opfer der bundesweit tätigen "Freundschaftsservice & Freundschafts-Vermittlungs GmbH" mit Sitz in Hannover geworden. Sie meldete sich auf eine Anzeige des "Freundschaftsservices", in der "Herrmann, 65 J., Ingenieur …u. Witwer. Attraktiv mit strahlenden Augen, e. gepflegten Äußeren & sportlicher Figur… eine "Frau mit Herz und Wärme" suchen würde. Es folgte ein Treffen mit einer Mitarbeiterin der Partneragentur. Diese überredet die ältere Dame einen "Dienstleistungsauftrag" zu unterzeichnen. Sie sollte diesem Vertrag entsprechend insgesamt 2.965,00 € für die Vermittlung von 4 Partnern zahlen. Zunächst zahlte sie 1.500 € per Kartenlesegerät, das die Vermittlerin zwecks sofortiger Zahlung praktischer weise dabei hatte. Die Bezahlung des Restbetrages erfolgte wenige Tage später. Zu einem Treffen mit "Herrmann" oder einem anderen Interessenten ist es nicht gekommen.
Die Dunkelziffer der Geschädigten dürfte sehr groß sein, denn seit Jahren kommen ältere Verbraucher in die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale, weil sie mehrere tausend Euro an zweifelhafte Partneragenturen gezahlt haben und die vorgeschlagenen Partner häufig nicht dem gewünschten Profil entsprechen oder weil es sich um bezahlte Scheinsuchende handelt, die lediglich als Lockvögel dienen.
Befindet sich das Geld auf dem Konto der Partnervermittler scheuen die Geschädigten vielfach davor zurück ihre Erstattungsansprüche gerichtlich geltend zu machen, weil es Ihnen peinlich ist oder weil sie nicht zusätzlich ein Prozesskostenrisiko eingehen wollen. Wir empfehlen allen Partnersuchenden daher die diskretere, wesentlich preiswertere und erfolgversprechendere Suche über Partnersuchportale im Internet, die es speziell auch für ältere Partnersuchende gibt.
Für alle Partnersuchenden empfiehlt sich der Ratgeber der Verbraucherzentrale
"Gesucht: Neue Liebe - Partnervermittlung auf dem Prüfstand", der u. a. über die Tricks von Partneragenturen, sowie über die eigenen Rechte informiert. Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
