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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

06.09.2010
Doppelt hält nicht immer besser!

In der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale lässt sich immer wieder feststellen, dass Verbraucher durch Vertriebsmitarbeiter - auch von renommierter Telekommunikationsunternehmen - in Vertragsfallen gelockt werden. So werden oftmals in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten neue Verträge abgeschlossen ohne den Verbraucher darüber aufzuklären, wie der bisherige Vertrag zu kündigen ist. Zwar finden sich diese Informationen auf den zahlreichen Unterlagen irgendwo wieder, jedoch verlassen sich die Verbraucher auf den Satz des Vertriebsmitarbeiters: "Sie müssen sich um nichts kümmern!"
Ein Trugschluss! Viele Betroffene merken daher erst Wochen nach Abschluss des neuen Vertrages, dass sie doppelt zahlen. So ist es auch der 84-jährigen Anneli W. aus O. ergangen. Diese wurde von netten, jungen Vertriebsmitarbeitern eines großen TK-Unternehmens überredet, einen neuen kostengünstigen Vertrag abzuschließen. Auch hier fiel der oben genannte Satz, dass man sich um nichts kümmern müsse. Erst als Frau W. bemerkte, dass ihr alter - und der neue Anbieter per Lastschrift abbuchten, merkte sie, dass sie hinters Licht geführt worden ist.
Die Ursachen für das unsaubere Zustandekommen solcher Verträge sind vielfältig. TK-Unternehmen bedienen sich zahlreicher Vertriebskanäle, die nur unzureichend auf Seriosität kontrolliert werden. Viele Vertriebsmitarbeiter sind zudem schlecht geschult bzw. werden bewusst "dumm" gehalten, um dann ohne Gewissensbisse die Produkte bestmöglich vermarkten zu können. Nicht zuletzt sind die Provisionen in der TK-Branche sehr hoch und bieten dadurch den Anreiz, Verträge auf unredliche Art und Weise abzuschließen.
Obwohl die Rechtslage für den Verbraucher nicht hoffnungslos ist, sollte jeder im eigenen Interesse langwierige, nervenaufreibende juristische Auseinandersetzungen bereits im Vorfelde vermeiden. Folgende Tipps gibt die Verbraucherzentrale:

1.) Wird ein Vertrag vor Ort abgeschlossen sollte immer ein Zeuge zugegen sein. Ferner sollten alle individuellen Absprachen auf dem Vertragsbogen gesondert festgehalten werden. Mündliche Zusagen sind im Streitfalle Schall und Rauch. Ebenso sollte der Name des Vertriebsmitarbeiters notiert werden.

2.) Grundsätzlich sollte sich der Verbraucher vor einem etwaigen Vertragsabschluss objektiv über Vor- und Nachteile (Preis, Kundenservice, Kündigungsmodalitäten, Netzabdeckung, Kosten & Erreichbarkeit der Hotline, mitgelieferte Hardware etc.) einzelner Anbieter bzw. deren Produkte informieren und beraten lassen. Vor allem sollte geklärt werden, zu wann der bisherige Vertrag gekündigt werden kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link784991A.html