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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

18.08.2010
Dr. Meier lädt zur Kaffeefahrt

Niemand hat etwas zu verschenken. Erst recht nicht in Zeiten knapper Kassen. Um so erstaunlicher mutet es an, dass noch immer fragwürdige Unternehmen versuchen, Verbraucher in eine Kostenfalle über Gewinnversprechungen tappen zu lassen.

Zur Zeit haben zahlreiche Verbraucher in Schleswig-Holstein Post von "Dr. Meier & Partner – Finanzdienstleistungen" erhalten. Es liegen der Verbraucherzentrale Schreiben aus Büchen und Bad Schwartau vor, in denen beiden Adressaten die Auszahlung von 946,72 Euro versprochen wird.
Dies ist unter anderem ein Indiz, dass es sich hier um ein "Massenschreiben" und keine seriöse, persönliche Gewinnbenachrichtigung handelt. Vielen, vorwiegend älteren Verbrauchern, ist dies nicht bewusst. Sie denken sie sind tatsächlich persönlich gemeint, da sie im weiteren Schreiben zum Teil mehrfach direkt mit Namen angesprochen werden.
Beispiel aus vorliegendem Schreiben:

"Wir haben für Ihr Recht gekämpft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Ihnen, Frau XXX dieser Betrag im vollen Umfang zusteht."

Den Angeschriebenen ist zudem nicht bewusst, dass solche Schreiben mit herkömmlichen EDV-Anlagen ohne Aufwand hergestellt und als Massendrucksache an tausende potentielle Opfer verschickt werden.
In diesen Schreiben wird gelogen, dass sich die Balken biegen und dabei wird das Wort Kaffeefahrt tunlichst vermieden.

Die ausgelobten Gewinne entpuppen sich in steter Regelmäßigkeit als wertlose Reisegutscheine oder als Nachlass auf grandios überteuerte Produkte.

Hier die Tipps der Verbraucherzentrale

Tipp Nr. 1: Wer bei einem seriösen Gewinnspielveranstalter etwas gewonnen hat, muss nirgendwohin fahren (oder gefahren werden), um seinen Gewinn abzuholen. Er wird einfach zugestellt. Auch muss niemand einen Gewinn telefonisch abrufen oder zuvor etwas bestellen.

Tipp Nr. 2: Vorsicht ist geboten, wenn es sich nur um eine Postfachadresse handelt und das Anschreiben auf dem Briefumschlag als Massendrucksache gestempelt ist (Gebühr bezahlt beim Postamt xyz oder so ähnlich).

Tipp Nr. 3: Vorsicht, wenn beim Gewinn "im Wert von" angegeben ist. Dann müssen Sie mit einem Gutschein für eine völlig überteuerte Ware oder Reise rechnen. Auch wohlklingende Wortbestandteile wie Option oder Nominierung im Zusammenhang mit dem Gewinn lassen hellhörig werden. Denn sie bedeuten nur, dass man gewinnen kann, nicht aber gewonnen hat.

Tipp Nr. 4: Seien Sie auch kritisch gegenüber den fantasievollen Versprechen und Anpreisungen in diesen dubiosen Gewinnpostbriefen. Die Verbraucherzentralen wissen aus der Vergangenheit, dass sich der versprochene Wäschetrockner als billige Wäscheleine entpuppte, das Essen selbst bezahlt werden muss oder dieses nur ein Päckchen Tütensuppe war.

Tipp Nr. 5: Sollten Sie dennoch mitfahren, weil Sie den Tag mit anderen Menschen genießen wollen: Unterschreiben Sie keinesfalls einen Vertrag bei einer solchen Veranstaltung.

Tipp Nr. 6: Am besten, Sie werfen diese dubiosen Gewinnbenachrichtigungen ins Altpapier.

Verbraucher, die trotz dieser Tipps noch unsicher sind sollten sich an die Rechtsberatungen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Dr__Meier_18_8_2010Dr__Meier_18_8_2010.pdf PDF103.8 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link777721A.html