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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

19.07.2010
Neuer Warnhinweis für künstliche Farbstoffe in Lebensmitteln ab 20. Juli 2010

Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel mit folgenden künstlichen Farbstoffen den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen:
Die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E 110), Azorubin (E 122), Chochenillerot (E 124a), Allurarrot (E 129) und das ebenfalls umstrittene Chinolingelb (E104).

Die Aufnahme dieser Farbstoffe kann - insbesondere wenn sie im Gemisch aufgenommen werden - bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen. Auch stehen sie im Verdacht, allergieähnliche Reaktionen hervorzurufen.
Besonders verbreitet ist der Einsatz dieser Stoffe in Süßigkeiten wie Fruchtgummis, aber auch in Limonaden und Backdekors, die gerade zu Kindergeburtstagen beliebt sind, kommen sie vor.

Verbraucherschützer haben seit längerer Zeit für ein Verbot dieser künstlichen Farbstoffe plädiert, letztlich konnte aber nur ein Warnhinweis erreicht werden und dies auch nur im "Kleingedruckten". Ein sorgfältiger Blick in die Zutatenliste bleibt Eltern also nicht erspart. Kinder, die sich ihre Süßigkeiten selbst kaufen, werden kaum darauf achten.
Dass es grundsätzlich auch ohne diese umstrittenen Farbstoffe geht zeigen Bio-Produkte, denn diese dürfen laut EU-Öko-Verordnung keine künstlichen Farbstoffe enthalten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link761111A.html