Der norddeutsche Energieversorger will voraussichtlich mehr als 10.000 Kunden die langjährigen Gasverträge kündigen. Die Verträge enthalten eine erstinstanzlich von zwei Kammern des Landgerichts Hamburg für unwirksam erklärte Preisänderungsklausel, die somit keine Preiserhöhungen erlaubt. Ferner verklagt E.ON Hanse seit 2009 rund 3.000 Gaskunden auf Bezahlung von einbehaltenden Preiserhöhungen. Für die Betroffenen erfreulich, verliert der Energieversorger die Verfahren reihenweise, da die Verträge der Beklagten zumeist die vom Landgericht Hamburg gekippte Preisklausel enthalten. E.ON Hanse hat in allen Verfahren Berufung angekündigt bzw. bereits eingelegt.
Wir empfehlen allen gekündigten Gaskunden zunächst zu überprüfen, ob E.ON Hanse die im Vertrag bestimmte Kündigungsfrist eingehalten hat und falls nicht, die Kündigung zurückzuweisen. Solange der alte Vertrag fortbesteht, sollte der Kunde keinesfalls einen neuen Vertrag abschließen, denn der bisherige Vertrag ermöglicht E.ON Hanse keine Preiserhöhungen.
Sofern der Kunde das Kündigungsschreiben fristgerecht erhalten hat, sollte er keinesfalls ohne Überlegung sofort einen neuen Vertrag abschließen. E.ON hanse bietet hier die Verträge "IdealGas" oder "OptimalGas" an. Denn häufig dürften die von E.ON Hanse mit allerlei Lockmitteln angebotenen Verträge nicht das (für den Kunden) günstigste Angebot darstellen!
Der ideale Weg zum preiswertesten Anbieter ist wie immer ein Preisvergleich unter allen möglichen Energieversorgern. Optimal dafür sind die kostenlose Vergleichsportale im Internet wie z. B. www.verivox.de etc.
Verklagte E.ON Hanse Kunden, die die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlt haben und sich vor Gericht selbst verteidigen wollen, können die in den Beratungsstellen erhältliche Musterklageerwiderung der Verbraucherzentrale nutzen, wenn ihr Vertrag folgende Preisänderungsklausel enthält: "E.ON Hanse/Hein Gas ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen".
Die Beratungsanwälte der Verbraucherzentrale helfen auch bei allen rechtlichen Fragen rund um die Energieversorgungsverträge:
Weniger Energie zu verbrauchen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch bares Geld wert. Über Energieeinsparmöglichkeiten im Haushalt informieren seit 1987 die Spezialisten der Verbraucherzentrale.
Stand: 23.4.2010
