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Solarienverbot für unter 18-Jährige: Strahlung nicht harmloser als die der Sonne

Wer als Betreiber eines Studios gegen das Gesetz verstößt und Minderjährige auf die Sonnenbank lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Jugendliche, die dennoch versuchen, sich auf der Sonnenbank bräunen zu lassen, riskieren ihre Gesundheit. Denn die Strahlung im Solarium ist keineswegs harmloser als die der Sonne. Folgende Hinweise helfen dabei, ein Sonnenbad in der Kabine zu überdenken:
  • Chronische Hautschäden: Die im Sonnenlicht enthaltene UV-A- und UV-B-Strahlung wird in Solarien in unterschiedlicher Kombination eingesetzt. Sonnenbrand verursachen die energiereicheren UV-B-Strahlen. Werden die herausgefiltert, ist der Körper zwar nur der UV-A-Strahlung ausgesetzt. Das Problem dabei jedoch: Die hoch dosierten UV-A-Strahlen dringen tiefer in die Haut ein und führen zu chronischen Hautschäden – wie zum Beispiel vorzeitigem Altern der Haut.
  • Die Mär vom Vorbräunen: Nicht einmal zum Vorbräunen, als Vorbereitung auf den Urlaub, empfiehlt sich der Besuch einer Sonnenbank. Denn allein durch die UV-A-Strahlung bilden sich keine "Lichtschwielen" (verdickte Hornhaut), welche die Haut vor Sonnenbrand schützten. In Solarien, die sowohl UV-A- als auch UV-B-Strahlung kombinieren, steigt wiederum die Gefahr eines Sonnenbrands.
  • Qualitäts- und Sicherheitsstandards: Wer trotzdem nicht auf den Gang ins Solarium verzichten möchte, der sollte unbedingt Selbstbedienungsstudios meiden und auf
    Sonnenbank
    Foto: istockphoto_kunfek
    Qualitäts- und Sicherheitsstandards achten. Das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter bietet im Internet eine Link öffnet in neuem FensterCheck-Liste, um die richtige Wahl zu treffen. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel eine zugängliche Notabschaltung, leicht erkennbare Warn- und Schutzhinweise sowie eine begrenze Bestrahlungsstärke, über die der Besucher durch eine deutlich sichtbare Aufschrift am Gerät informiert wird: "Max. Erythemwirksame Bestrahlungsstärke: 0,3 W/m2". Erwartet werden zudem regelmäßige Wartung, normierte Bestrahlung und sichere Schutzbrillen. Auch muss qualifiziertes Personal die Kunden individuell beraten und über mögliche gesundheitliche Risiken aufklären können.

  • Häufige Mängel: Dass Solarien in punkto Sicherheit häufig patzen, zeigt eine Link öffnet in neuem FensterMarktstudie der Europäischen Kommission in zehn europäischen Ländern (darunter Deutschland). So überschritt zum Beispiel jede siebte Sonnenbank die Grenzwerte für UV-Strahlen. Doch Achtung: Auch für Einrichtungen ohne Fehl und Tadel gilt: maximal 50 Sonnenbäder im Jahr.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link728251A.html