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Beratungsstellen

Gaspreisrebellen gegen E.ON Hanse

Die E.ON Hanse Vertrieb GmbH lässt Kunden, die sich mit Preiskürzungen gegen die stark erhöhten Gaspreise gewehrt haben erneut gerichtliche Mahnbescheide zustellen. E.ON Hanse hatte bereits Anfang 2009 zahlreiche Mahnbescheide versandt und versucht seitdem die von den Kunden einbehaltenen Beträge einzuklagen.

Die betroffenen Gaskunden hatten seit 2005 häufig mehrere Gasrechnungen gekürzt und dabei zwischen 500,00 und 2.000,00 Euro
einbehalten. Aktuell werden von E.ON Hanse bei Amtsgerichten in Schleswig-Holstein und Hamburg weitere Klagen eingereicht.

Erfreulich: sofern die verklagten Kunden zeitnah Einwendungen gegen alle beanstandeten Gasrechnungen erhoben und sich beim Kürzen nicht verrechnet haben, werden die Klagen – auf Kosten von E.ON Hanse – zumeist abgewiesen.

In fast allen Sonderverträgen der Betroffenen ist eine Preisänderungsklausel enthalten, die bereits 2009 das Landgericht Hamburg (Az. 301 O 32/05), das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az. 518 C 46/09) und das Amtsgericht Reinbek (Az. 5 C 376/09) für unwirksam erklärt haben.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es bei einer unwirksamen Preisänderungsklausel überhaupt nicht darauf an, ob die erhöhten Preise gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprachen. Entscheidend ist, dass mit der Unwirksamkeit der von E.ON Hanse verwendeten Preisklausel die Rechtsgrundlage für die geforderten Preiserhöhungen wegfällt und die Preise gekürzt werden durften.

Wegen der guten Prozessaussichten empfehlen wir den betroffenen E.ON Hanse-Kunden sich gegen die Klagen zu wehren bzw. gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Wichtig für E.ON Hanse–Kunden, die sich ohne Rechtsanwalt gegen die Klage verteidigen wollen: Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat eine Muster-Klageerwiderung erstellt. Diese verweist u.a. ausführlich auf die Entscheidung des Landgerichts Hamburg und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Die Erwiderung kann für 30,00 Euro in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erworben werden.

Bei Fragen zur Klage und zu den Mahnbescheiden kann die Rechtsberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein genutzt werden.

Stand: 19.01.2010



Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link665981A.html