Die E.ON Hanse Vertrieb GmbH verklagt aktuell mehrere hundert Gaskunden im Schleswig-Holsteiner und Hamburger Raum. Die Betroffenen hatten sich gegen die seit 2004 erfolgten massiven Gaspreiserhöhungen gewehrt und mit den Musterbriefen der Verbraucherzentrale Rechnungen und Abschläge gekürzt, weil der Energieversoger den Nachweis der "Billigkeit" der erhöhten Preise verweigerte.
Verklagte E.ON Hanse-Kunden sollten die im Anschreiben des Gerichts genannten Fristen unbedingt beachten und frühzeitig einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dieser ausreichend Zeit hat die beantragte Klageabweisung zu begründen. Die Erklärung gegenüber dem Gericht, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen, kann vom Verbraucher auch selbst verfasst werden. Wer gar nicht oder nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist reagiert, riskiert ein Versäumnisurteil.
Wer sich selbst verteidigen will, kann sich in den mündlichen Rechtsberatungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und Hamburg Formulierungshilfen für die Verteidigung holen. Die Prozesskosten ohne eigenen Anwalt (gegnerischer Anwalt und Gerichtskosten) betragen im Fall eines Urteils bei Forderungen bis 300 € ca. 190 €; bis 600 € ca. 260 €; bis 900 € ca. 350 €; bis 1.200 € ca. 430 € und bis 1.500 € ca. 500 €.
Wichtig: Beklagte, welche die vom Landgericht Hamburg aktuell gekippte Preisänderungsklausel in ihrem Sondervertrag finden, haben gute Karten. Hier sollte in dem Antrag, dass die Klage unbegründet ist, ausdrücklich auf die Argumentation des Landgerichts Hamburg verwiesen werden.
Die ungültige Klausel lautet: "E.ON Hanse/Hein Gas ist berechtigt, ihre Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen"
Das Urteil vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05 kann von der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg www.vzhh.de heruntergeladen werden und findet sich dort unter der Überschrift:
(11.11.2009) Urteil Landgericht Hamburg gegen E.on Hanse: Begründung liegt vor.
Verklagte E.ON Hanse-Kunden können die Rechtsberatungen in unseren Beratungsstellen nutzen.
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