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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

08.12.2009
Money for nothing

Weihnachten steht vor der Tür. Der Abverkauf von Geschenken nimmt Fahrt auf und das vor allem im Internet. 2006 lag der Umsatz für Waren und Dienstleistungen im Netz bei 50 Milliarden Euro. Nächstes Jahr wird mit einem Umsatz von 150 Milliarden Euro gerechnet. Egal, was der Verbraucher sucht, die erste und aktuellste Informationsquelle ist das Internet.

Doch Vorsicht: Nicht alle Internetshops sind seriös! Es ist festzustellen, dass mit der Steigerung der Umsätze im Onlinehandel auch die Anzahl unseriöser Anbieter gestiegen ist Kein Wunder, denn auch Kriminellen wissen die Vorzüge des Internets zu schätzen. Nicht nur, dass man sein "Geschäft" von Zuhause betreiben kann, erreicht man sehr viele Kunden. Es gibt zahlreiche Internetshops, die sich im Netz mit zwar einfach programmierten, aber nicht auf den ersten Blick erkennbar fingierten Seiten präsentieren. Dort wird zumeist ein aktuelles Warensortiment von bekannten Herstellern nebst Bildern und Beschreibung für einen Schnäppchenpreis angeboten. Folgerichtig wird dort bestellt und per Vorkasse bezahlt. Die Ware kommt jedoch nie an.

Für den Fall, dass der Verbraucher einem unseriösen Shopbetreiber bereits auf dem Leim gegangen ist, sollte diesem eine Frist zur Lieferung gesetzt werden. Ob nach dem Verstreichen dieser Frist die Beantragung eines Mahnbescheides (betriebswirtschaftlich) Sinn macht, kann nur je nach Einzelfall beurteilt werden. Oftmals wird die juristische Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche wohl schon daran scheitern, dass man den Betrüger nicht zu fassen bekommt.
Auf alle Fälle sollte man jedoch Strafanzeige wegen Betruges erstatten.
Grundsätzlich:
Skepsis ist bei Waren geboten, deren Preis zu schön ist, um wahr zu sein.
Durch Recherche im Internet ist es möglich, seriöse von unseriösen Shops auszumachen. Findet man z. B. gar nichts oder viel Negatives über einen Anbieter, sollte man die Finger davon lassen.
Bei bekannten Internetshops ist die Bestellung unbedenklich, besonders dann, wenn auch hier die alte Kaufmannsregel gilt: ‚Erst die Ware, dann das Geld:




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link652711A.html