Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

08.12.2009
Riskant gefärbte Süßigkeiten von Kindern und Allergikern fernhalten!

Ob Geleefrüchte, Zuckerstreusel oder Limonaden: knallbunt gefärbt, sprechen sie besonders Kinder an. Süßigkeiten, Erfrischungsgetränke, Backwaren und Desserts enthalten aber häufig gesundheitlich riskante Azofarbstoffe wie Tartrazin oder Azorubin. Die synthetischen Zusatzstoffe, die sich hinter E-Nummern verbergen, gelten nicht nur als Allergie auslösend. Sie stehen auch im Verdacht, die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. "Anstatt Azofarbstoffe vorsorglich für Lebensmittel zu verbieten, schreibt die EU ab Juli 2010 für betroffene Produkte lediglich einen unscheinbaren Warnhinweis auf den Verpackungen vor. Verbraucher sollten beim vorweihnachtlichen Einkauf von Süßwaren und Backdekor die Zutatenlisten kritisch prüfen.
Die Azofarbstoffe Tartrazin (E102), Gelborange (E110), Azorubin (E122), Cochenillerot (E124a), Allurarot (E129) und der Farbstoff Chinolingelb (E104) können bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien (wie Nesselsucht, Asthma oder Hautödeme) auslösen. Chinolingelb ist in den USA verboten, weil der Verdacht auf eine möglicherweise tumorfördernde Wirkung nicht endgültig ausgeräumt ist.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat in einer aktuellen Neubewertung bei einigen Azofarbstoffen aufgrund verschiedener gesundheitlicher Bedenken die duldbaren täglichen Aufnahmemengen (ADI) herabgesetzt.
Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton weisen darauf hin, dass ein Gemisch aus Azofarbstoffen oder Chinolingelb und dem Konservierungsstoff Benzoesäure (E210) Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern fördern könnte. Die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe schreibt ab 20. Juli 2010 einen Warnhinweis auf den Verpackungen für alle Lebensmittel mit Azofarbstoffen vor. Dieser muss neben der Bezeichnung des Farbstoffes lauten: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".

"Diese unscheinbare Warnung im Kleingedruckten ist schon deshalb ungenügend, weil viele Kinder sich ihre Süßigkeiten selbst kaufen", beanstandet Ernährungsexpertin Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Azofarbstoffe und Chinolingelb müssen aus Lebensmitteln verbannt werden, zumal es unbedenkliche Alternativen gibt. Sie stellen ein unnötiges Gesundheitsrisiko für Kinder und Allergiker dar".
Wer beim Einkauf von bunten Weihnachtssüßigkeiten oder Backdekor Azofarbstoffe vermeiden will, sollte die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte Alternativen wählen. Hier steigt das Angebot, denn so mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Bioprodukte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten. Außerdem hilft der Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern" beim Aufspüren aller bedenklichen Zusatzstoffe in der Zutatenliste.

Ergänzende Informationen für Verbraucher:
Der Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern?" ist zum Abholpreis von 4,90 € in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schlewig-Holstein erhältlich. Für zusätzlich 2,50 € bei Einzelversand, also für insgesamt 7,40 €, kommt er – mit Rechnung – auch ins Haus.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link652531A.html