Die Ruhe nach der Finanzkrise spielt Banken und Sparkassen in die Hände. Viele Anleger halten still im Glauben die Geldanlagen, die ihnen verkauft worden sind, erholen sich wieder. Bei vielen Anlagen ist nicht mit einer Erholung zu rechnen, da ihnen ein Basiswert zugrunde liegt. Sehr eindeutig zeigt sich dies am Kurs der Hypo Real Estate, der von ca. 50 € auf unter 2 € gefallen ist und dort mit Sicherheit lange bleiben wird. Eine große Verkaufswelle von Zertifikaten fand Anfang 2007 statt.
Wer zu lange wartet und nichts unternimmt, läuft Anfang 2010 Gefahr, dass seine Ansprüche gegen das Kreditinstitut wegen Falschberatung verjähren. Vorsicht: Bei Bankprodukten greift auch die taggenaue Verjährung von drei Jahren und nicht die sonst übliche Verjährung von drei Jahren gerechnet ab Ende des betreffenden Jahres. Ein Gespräch mit dem Berater oder ein Beschwerdebrief an die Bank unterbricht die Verjährungsfrist nicht.
Uns fällt auf, dass gerade die ältere Generation ungern über ihre Anlagen und Vermögensverhältnisse spricht, getreu dem Motto: ‚Über Geld spricht man nicht‘. Das ist in diesem Zusammenhang ein großer Fehler.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Vermögen von 100.000 € und mehr keine Seltenheit sind. Davon sind nach entsprechender Falschberatung häufig nur noch 20.000 oder 30.000 € übrig, wenn nicht sogar ein Totalverlust zu beklagen ist. Der Verlust steht der zukünftigen Lebensplanung der Betroffenen und auch den Erben, die bedacht werden sollten, nicht mehr zur Verfügung.
Besonders krass sind zwei Falschberatungen, die der Verbraucherzentrale bekannt wurden. Im ersten Fall wurde einem bereits verstorbenen, im zweiten einem nachweislich dementen Kunden, Zertifikate verkauft. Die Bank aber hat nach eigenen Aussagen in beiden Fällen umfänglich beraten.
Gewichtige Urteile sprechen mittlerweile für die Möglichkeit der Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener. So wurden viele Urteile für Anleger positiv entschieden, egal ob die Beratung im persönlichen Gespräch innerhalb der Bank oder gar nur per Telefon stattfand. Daneben wurden häufig die Provisionszahlungen an das Institut verschwiegen, so dass der Kunde die wahren Absichten des Bankberaters gar nicht abschätzen konnte.
Bevor die Verjährung eintritt sollte in jedem Fall geprüft werden, wie die verlustreichen Geschäfte zustande gekommen sind. Es liegt an jedem Betroffenen selbst, die Erfolgsaussicht sein Geld wieder zu bekommen, auszuloten. Das einzige Risiko sind 30 € Entgelt für die Beratung durch einen Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale.
Beratungstermine gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (www.verbraucherzentrale-sh.de)
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