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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

11.11.2009
Kaffeefahrten: Verbraucherzentrale gibt Tipps für die große Sause

Aktuell finden viele Verbraucher im südlichen Schleswig-Holstein in ihrem Briefkasten eine seriös anmutende Einladung zum "persönlichen Gewinnübergabe-Termin". Dazu gibt es neben einem "wunderschönen Rahmenprogramm" ein kostenloses Mittagsmenü, einen nagelneuen Express-Kaffeeautomaten sowie einen Geldbetrag von 946,72 €. Der Absender ist wie immer nur unter einem Postfach erreichbar und nennt sich "Herr Bergmann" von der vermutlich nicht existierenden Fa. "Dr. Böhm & Schneider Finanzdienstleistungen".
"Gewinnversprechen in Verbindung mit Kaffeefahren sind seit Jahren ein gesellschaftliches Phänomen und sind zunehmend ein fester Bestandteil der Freizeitgestaltung vieler älterer Bürgerinnen und Bürger", meint Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Seit Jahren warnen die Verbraucherzentralen vor den finanziellen Risiken bei der Teilnahme an Kaffeefahrten. Durch die verdeckte Teilnahme an verschiedenen Kaffeefahrten konnte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein feststellen, dass die große Mehrheit der Teilnehmer weiß, dass die versprochenen Gewinne nur als Lockmittel für die professionell aufgezogenen Verkaufsveranstaltungen dienen.
Nur ein kleiner Anteil der Kaffeefahrer glaubt immer noch an die vorgeblich besonders heilsame Wirkung von Magnetmatratzen, Nahrungsergänzungsmitteln oder Vitaminpräparaten.
"Wer diese überteuerten und meist wirkungslosen Produkte kauft sollte wissen, dass er damit die ganze Kaffeefahrt finanziert, also auch für die Teilnehmer die nichts kaufen", so Meinicke weiter.
Diesen Käufern empfiehlt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ihr Konsumverhalten auf einer solchen Veranstaltung zu überdenken. Sollten sie weiterhin kaufen oder Verträge abschließen freuen sich neben den Veranstaltern sicherlich auch die beteiligten Gastwirte und Busunternehmen sowie die kostenlos Mitreisenden.
Ansonsten gilt: Kein Geld für die überteuert angebotenen und zumeist minderwertigen Waren ausgeben; keine schriftlichen Verträge über höhere Beträge abschließen; niemals allein teilnehmen und immer ein Mobilfunktelefon dabei haben. Bei Bedarf kann dann die Polizei informiert werden, etwa weil die abgebrühten Verkäufer Teilnehmer beleidigen, unter Druck setzen oder einfach nur, um die häufig illegalen Veranstaltungen auflösen zu lassen (Verstoß gegen § 56a der Gewerbeordnung).
Achtung: Die überteuerten Waren werden häufig kurze Zeit nach der Veranstaltung von einem Mitarbeiter des Unternehmens gegen Barzahlung angeliefert. Das ist praktisch gesehen der letzte Zeitpunkt um ein bestehendes Widerrufsrecht durch die Zahlungsverweigerung auszuüben. Wer schon gezahlt hat, dessen Widerruf läuft meist ins Leere, da die Identität des Verkäufers verschleiert worden wird.
Wer diese Empfehlungen beherzigt, dem wünscht die Verbraucherzentrale einen hoffentlich abwechslungsreichen Tag!



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
Gewinnbenachrichtigung_11_11_09Gewinnbenachrichtigung_11_11_09.pdf PDF51.0 KB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://194.245.141.106/link639751A.html