Der Inkassodienstleister ‚acoreus‘ hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Mahnschreiben verschickt, die Kleinstforderungen aus den Jahren 2004 bis 2006 enthielten.
Abgesehen davon, dass viele schon gar nicht mehr wissen, worum es sich hierbei überhaupt handelt, werden viele Forderungen bereits verjährt sein.
Um sich jedoch auf die Verjährung berufen zu können, muss der oder die Betroffene tätig werden. Im Juristen-Deutsch heißt dies: die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
Ob die angemahnten Forderungen verjährt sind, errechnet sich wie folgt: Hier gilt die Drei-Jahres-Frist, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem die Forderung entstand. Stammt die Forderung z.B. aus dem Jahre 2005 begann die Frist mit dem 01.01.2006 und endete am 31.12.2008. Die Forderungen aus 2005 und früher sind somit verjährt. Die Forderungen aus dem Jahre 2006 verjähren also erst am 31.12.2009.
Sollte der Verbraucher also die Einrede der Verjährung geltend machen können, so kann er hierzu das Musterschreibens der Verbraucherzentrale nutzen. Es ist hier oder auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.
Sollte die Forderung nicht verjährt sein, empfiehlt es sich zu prüfen, woraus sich die Forderung überhaupt ergibt. Die häufigste Ursache wird wohl sein, dass der Verbraucher die Rechnung der Deutschen Telekom nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt hatte. Dies kann bei Überweisenden oder Bareinzahlern versehentlich passieren. Wenn auf dieses Versehen hin die Deutsche Telekom eine weitere Mahnung mit neuer Rechnung schickt, so sind in dieser nur die Rechnungsbeträge der DT enthalten. Sie mahnt also nur noch ihre eigenen Posten an, so dass Drittanbieter sich für ihre Forderungen eines Inkassodienstleisters bedienen.
In diesen Fällen empfiehlt es sich, bei dem Inkassodienstleister zu erfragen, um welche Forderung es sich überhaupt handelt, um dann kontrollieren zu können, ob diese gegebenenfalls schon beglichen worden ist.
Reagieren sollte man also auf alle Fälle, da anderenfalls ein Mahnbescheid oder ein negativer Schufa-Eintrag drohen könnte.
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