Das Landgericht Hamburg hat heute zugunsten von 52 "Sammelklägern" entschieden, dass die von E.ON Hanse in Gasverträgen verwendete Preisänderungsklausel unwirksam ist (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.10.2009, Az. 301 O 32/05).
Die Kläger werden nach dieser Entscheidung in der 1. Instanz die von E.ON Hanse seit 1. Oktober 2004 geforderten erheblichen Preiserhöhungen nicht zahlen müssen.
Wir begrüßen, dass das Landgericht Hamburg auf Basis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Klägern Recht gegeben hat. Wenn E.ON Hanse in die Berufung geht erwarten wir daher, dass die Entscheidung auch in den nächsten Instanzen bestätigt wird.
Neben den Klägern sind auch die anderen E.ON Gaskunden von der Entscheidung betroffen, deren Vertrag ebenfalls die vom Gericht beanstandete Preisänderungsklausel enthält und die entweder die Bezahlung der Preiserhöhungen verweigert oder die von E.ON geforderten Preise nur unter Vorbehalt gezahlt haben.
Voraussetzung ist, dass der Vertrag folgende jetzt vom Landgericht Hamburg für unwirksam befundene Preisänderungsklausel enthält:
‚Hein Gas ist berechtigt, Ihre Preise an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.‘
Diese Kunden können, sofern das Urteil rechtskräftig oder von den weiteren Instanzen bestätigt wird, die gekürzten Beträge behalten bzw. haben gute Aussichten wenn sie die nur unter Vorbehalt gezahlten Preiserhöhung einklagen. Dabei sind unterschiedliche Verjährungsfristen zu beachten.
Das Gerichtsverfahren zeigt dass sich Widerstand gegen die unserer Ansicht nach, überhöhten Energiepreise lohnt. Wir empfehlen allen Gas- und Stromkunden zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, damit Geld zu sparen und so den Wettbewerb in Bewegung zu bringen. Wer sich über die Chancen und Risiken von Preiskürzungen bei Gas und Strom informieren möchte kann die Rechtsberatung in unseren Beratungsstellen
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