Die Zahl der Singles in Deutschland wächst ständig - viele sind auf der Suche nach einem neuem Partner. Trotz der Möglichkeit sich über Kontaktplattformen im Internet selbst auf die Suche nach der neuen Liebe zu machen, boomt das Gewerbe auch unseriöser Partnervermittlungsagenturen, die sich häufig auf ältere Partnersuchende spezialisiert haben.
Vermehrt erscheinen Geschädigte unseriöser Vermittlungsagenturen in unserer Rechtsberatung weil sie beispielsweise zunächst über die satte Honorarforderung im Unklaren gelassen werden und bei Verweigerung einer Bezahlung vom Vermittler in der eigenen Wohnung beschimpft und unter Druck gesetzt werden. Die jährliche Dunkelziffer, der allein in Schleswig-Holstein Betroffenen, dürfte im vierstelligen Bereich liegen.
Als Kontaktaufnahme dienen scheinbar seriöse Anzeigen in Zeitungen und Anzeigenblättern. Der gewerbliche Charakter dieser Anzeigen wird teilweise hinter Bezeichnungen wie Senioren- oder Partnerkreis verborgen. Ziel ist zunächst, einen Besuch telefonisch zu vereinbaren. Bei diesem werden dann vor allem ältere Interessenten zuhause massiv in die Zange genommen.
Wenn die Geschädigten nicht über genug Barmittel im Haus verfügen, zückt der Vermittler schon mal das mitgeführte Funklesegerät für eine Kartenzahlung oder "begleitet" sein Opfer zum nächsten Geldautomaten.
Der Verbraucherzentrale liegen aktuell u. a. Beschwerden über einen Cuxhavener Partnermittler vor, der mit dieser Masche für die Namen und Adressen mehr oder weniger geeigneter Partner "Gebühren" zwischen 2.500 und 5.000 € gefordert und gleich kassiert hat.
Bezahlt werden sollte niemals bar, sondern nur per Lastschrift. Dann bleibt Zeit eine Widerrufsmöglichkeit, die Honorarforderung rechtlich überprüfen zu lassen und Zahlungen ggf. zurück zu buchen.
Empfehlenswert ist es, sich vor der Inanspruchnahme einer Agentur mit dem Ratgeber "Gesucht: Neue Liebe - Partnervermittlung auf dem Prüfstand"( Preis 9,90 €) über die Tricks von Partneragenturen und über die eigenen Rechte zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
