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Guter Rat ist unabhängig

Beratungsstellen

Rundfunkgebühren

"Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält", so ist es im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Was so einfach klingt, kann in der Praxis doch sehr kompliziert sein.

In unseren Beratungsstellen können Sie sich bei Fragen und Problemen rund um das Thema Rundfunkgebühren unentgeltlich beraten lassen. Sie wissen vielleicht um die grundsätzliche Gebührenpflicht, möchten aber erfahren, wie es mit der Anmeldung von Zweitgeräten aussieht, welche Geräte müssen in einer Wohngemeinschaft angemeldet werden, wie sieht es mit den Rundfunkgeräten im Ferienhaus oder im privat oder dienstlich genutzten PKW aus? Sie möchten einen Befreiungsantrag stellen und wissen nicht, welche Bedingungen Sie dafür erfüllen müssen. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Anträge und helfen bei Problemen mit der Antragstellung. Oder Sie haben grundsätzliche Fragen zur An- oder Abmeldung von Rundfunkgeräten.

In unseren Beratungsstellen helfen wir Ihnen gerne weiter. Das Beratungsangebot ist für Ratsuchende kostenfrei und richtet sich an alle Rundfunkteilnehmer, insbesondere an private Haushalte.



Dieses Angebot finden Sie in allen Beratungsstellen:



 

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link570121A.html