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Das Auto: Produzent von tonnenweise Abfall

altes AutoAm Ende aller Fahrten sollten Autos beim Verwerter landen: Wracks von im Schnitt einer Tonne Stahl, Kunststoffen, Gummi, Glas sowie allerlei problematischer Flüssigkeiten. Viele der Materialen können Mensch und Umwelt schädigen – sofern die Überbleibsel unkorrekt entsorgt werden.
  • Altauto – geregelte Verwertung: Die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der ausrangierten Pkw ist durch die Altfahrzeug-Verordnung geregelt. Danach müssen Halter bzw. Eigentümer ein Auto, das endgültig aus dem Verkehr gezogen werden soll, einem anerkannten Betrieb überlassen. Dazu zählen: zugelassene An- und Rücknahmestellen sowie zertifizierte Demontagebetriebe. Im Link öffnet in neuem FensterInternet stehen Hinweise zu den Annahmestellen und Verwertungsanlagen in Ihrer Region. Die erste Anlaufadresse für den Halter sollte stets der Hersteller oder der Importeur des Autos sein. Denn beide sind verpflichtet, Oldies ihrer Marke kostenlos zurückzunehmen. Dazu müssen die Hersteller flächendeckend Rückgabemöglichkeiten schaffen, die nicht mehr als 50 Kilometer vom letzten Halter entfernt sind. Fehlen dem Altfahrzeug wesentliche Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, braucht die Rücknahme nicht mehr unentgeltlich zu sein.
  • Altautoschrott – unter Umständen noch was wert: Je nach Modell und Fahrzeugzustand wird von anerkannten Verwertern auch der Schrottwert in Euro ausgezahlt. Da lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen. Bei der Abgabe erhalten die Verbraucher einen so genannten Verwertungsnachweis. Dieser Beleg muss für die endgültige Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden.
  • Starterbatterie – Mülltonne tabu: Ausgepowerte Starterbatterien müssen im Handel zurückgegeben werden. Sie enthalten das schädliche Schwermetall Blei, das bei unsachgemäßer Entsorgung unsere Umwelt und letztendlich auch unsere Gesundheit gefährdet. Wer Starterbatterien verkauft, muss sie nach dem Gesetz auch zurücknehmen – und zwar unentgeltlich, ohne Kaufquittung und ohne erneute Kaufverpflichtung. Wer beim Kauf einer neuen Starterbatterie keine alte zurückgibt, muss 7,50 Euro Pfand für die alte bezahlen. Das Pfand gibt`s retour, wenn man die ausgediente Batterie wieder beim Händler abgibt.
  • Altöl – ein Fall für den Handel: Altöl darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden und schon gar nicht über die Kanalisation. Nach der Altöl-Verordnung müssen Händler das alte Öl kostenlos zurücknehmen – allerdings nur bis zu der jeweils verkauften Menge. Auf der sicheren Seite ist daher, wer die Kaufquittung aufbewahrt und bei der Abgabe des Altöls vorzeigen kann. Restbestände ohne Kaufquittung werden auch bei der Schadstoffsammlung angenommen; allerdings kann dies kostenpflichtig sein.
  • Ölfilter - zusammen mit dem Altöl abgeben: Ölfilter gehören, genau wie Altöl, nicht in den normalen Müll. Sie müssen vom Händler zurückgenommen werden. Wichtig ist dafür, den Kaufbeleg als Nachweis aufzubewahren. Viele Wertstoffhöfe nehmen in ihrer Schadstoffsammlung auch gebrauchte Ölfilter an.
  • Bremsflüssigkeit- Sicherheit sicher entsorgt: Sie muss zur eigenen Sicherheit alle zwei Jahre gewechselt werden. Die Flüssigkeit auffangen und bei der Schadstoffsammlung abgeben.
  • Kühlwasser - vorsicht, es ist nicht einfach Wasser: Im Kühlwasser sind immer zu etwa 45% Frostschutzmittel enthalten, die aus Glykolen und einigen anderen Zusätzen bestehen. Sie gehören nicht ins Abwasser sondern zur Schadstoffsammlung. Die Frostschutzmittel in Scheibenwaschanlagen sind andere, als die für das Kühlwasser. Sie bestehen aus Substanzen, die in der Umwelt schnell abgebaut werden und bedürfen daher keiner besonderen Entsorgung.
  • Altreifen – kein Fall für den Sperrmüll: Altreifen gehören nicht zum Hausmüll und werden in der Regel auch nicht bei der Sperrmüll-Abfuhr mitgenommen. Die verschlissenen Pneus sollten bei einem Händler abgegeben werden, der mit einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb zusammenarbeitet, das ist im Allgemeinen kostenpflichtig. Häufig nehmen auch die kommunalen Wertstoffhöfe – eventuell gegen Entgelt – alte Reifen an.
  • Pflegemittel – gut fürs Auto, schlecht für die Umwelt: Ob Schmierfette oder Mittel zum Rost-, Frost- und Unterbodenschutz: Viele der Substanzen fürs Auto tragen Schadstoffkennzeichen und es finden sich Entsorgungshinweise auf der Verpackung. Das bedeutet: Sie enthalten gesundheits- und/oder umweltschädliche Stoffe, die nicht in den Hausmüll gelangen dürfen.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link518081A.html