Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Zusätzlich zu diesem Thema
bieten wir Ihnen an:

Guter Rat ist unabhängig

Beratungsstellen

Ratgeber

Titelbild des Ratgebers Vorsicht Abzocke

Vorsicht: Abzocke!


4,90 EURO
112 Seiten

Zum Ratgeber-Shop

Werbung mit Rechnungsformularen: Einträge in besondere Telefax- oder Branchenverzeichnisse

Stromrechnung wird überprüftDer Preis ist hoch, der Nutzen zweifelhaft. So lassen sich in der Regel Angebote von Firmen charakterisieren, die damit werben, Telefax- oder Branchenverzeichnisse zu erstellen. Zielgruppe sind meist Freiberufler, Gewerbetreibende oder sonst selbständig Tätige. Ihnen wird angeboten, sich in diese Verzeichnisse eintragen zu lassen. Dafür werden mehrere hundert Euro berechnet. Doch derartige Verzeichnisse sind meist wertlos, weil sie zum einen oft nur einen geringen Umfang haben und zum anderen auch bei den Industrie- und Handelskammern nicht ausgelegt werden. Telefaxverzeichnisse werden zudem kostenlos von der Deutschen Telekom und anderen Telekommunikationsanbietern herausgegeben.

Die Masche der Anbieter
Die Anbieter versenden meist rechnungsähnliche Formulare mit bereits weitgehend ausgefüllten Überweisungsträgern. Sie wollen so den Eindruck erwecken, dass bereits ein Vertragsverhältnis bestehe und der Adressat nur noch die Rechnung mit dem beigefügten Überweisungsformular bezahlen müsse. In anderen Fällen scheint es lediglich um die Aktualisierung von Daten in amtlichen Verzeichnissen zu gehen. In Wirklichkeit besteht jedoch kein Vertrag. Vielmehr soll erst durch die Überweisung des Rechnungsbetrages oder die Angabe aktueller Daten ein solcher begründet werden.

Werbung mit solchen Formularen ist in der Regel irreführend und verstößt gegen Link öffnet in neuem Fenster§§ 3, Link öffnet in neuem Fenster 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ebenso verstößt es gegen die guten Sitten, wenn derartige Firmen später versuchen, ihre aufgrund von Täuschungen zustande gekommenen Verträge durchzusetzen.
Wurde der geforderte Rechnungsbetrag versehentlich überwiesen, rät die Verbraucherzentrale, den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten und das Geld notfalls per Mahnbescheid zurückzufordern. Bei im Ausland ansässigen Firmen wird dies jedoch wesentlich schwieriger sein als bei inländischen.

Privatpersonen, die Unterlagen solcher Firmen erhalten, sollten diese an die Verbraucherzentralen schicken. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebote an den

DSW
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg v.d.H.

senden. Dort sind die am Markt operierenden Firmen bekannt, und es werden wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link4234A.html