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Professionelle Zahnreinigung: Was Ärzte vorschlagen und was sich dahinter verbirgt

Zahnbürste/Rechte: Maren Beßler/pixelio.de
Foto: Maren Beßler/pixelio

Die jährlichen Besuche beim Zahnarzt gehören zu den Pflichtterminen einer guten Zahnvorsorge. Einmal im Jahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen neben der Kontrolluntersuchung die Kosten für eine Zahnsteinentfernung, sofern dies notwendig ist. Darüber hinaus erhalten Patientinnen und Patienten aber zunehmend weitere zahnärztliche Angebote zur Zahnprophylaxe – der Vorsorge gegen Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches. Immer häufiger wird ihnen dabei eine so genannte "Professionelle Zahnreinigung" (PZR) empfohlen. Ein Grund dafür ist, dass Zahnbeläge vor allem in den schwer erreichbaren Zahnzwischenräumen durch das Zähneputzen allein nicht ausreichend entfernt werden können.

Wichtig: Die Behandlung sollte nur durch eine Zahnärztin bzw. einen Zahnarzt oder speziell ausgebildetes Fachpersonal - wie zum Beispiel von zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen - in einer zahnärztlichen Praxis erfolgen.

Verwendete Methoden


Bei der professionellen Zahnreinigung kommt eine ganze Reihe verschiedener Methoden zur Anwendung, die eine gründliche Entfernung von harten und weichen Ablagerungen auf den Zähnen ermöglichen. Um die geeignete Behandlungsmethode auszuwählen, ist eine gründliche Untersuchung des Gebisses im Vorfeld wichtig.

Risiken und Nebenwirkungen


Die Prophylaxe kann immer eine zusätzliche Belastung darstellen. Deshalb sollten Sie gemeinsam mit dem Arzt klären, ob eine professionelle Zahnreinigung vielleicht gar nicht oder nur bei Einhaltung spezieller Schutzmaßnahmen erfolgen kann.

Kosten der professionellen Zahnreinigung


Die professionelle Zahnreinigung ist nicht als Vorsorgemaßnahme im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Sie wird aus diesem Grund in der Regel nicht von der Kasse bezahlt.

Weitere grundlegende Informationen zum Umgang mit ärztlichen Leistungen, deren Kosten von Patientinnen und Patienten privat zu tragen sind, finden Sie in den "Patiententipps zu IGeL-Leistungen".
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link413321A.html