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Möbelkauf

1. Was steht im Kaufvertrag, was ist im Lieferumfang enthalten?

Der neue Küchenschrank sollte innerhalb von einer Woche geliefert werden, das hatte der Verkäufer zumindest versprochen. Gehalten hat er nichts, denn auch nach vier Wochen ist der Schrank noch nicht da. Ein Anruf im Möbelgeschäft bringt wenig, weil sich der Verkäufer an keine Zusage erinnert - oder sich nicht erinnern will.

Wenn es beim Möbelkauf zu Problemen kommt, dann ist es für den Kunden wichtig, dass alle vereinbarten Punkte in den Kaufvertrag aufgenommen wurden. Das betrifft nicht nur Lieferzeit, sondern auch Maße, Material, Qualität oder Farbe des Möbelstücks. Hier finden Sie Hinweise für den Umgang mit Standardproblemen sowie Musterbriefe, mit denen Sie sich bei verzögerter Lieferung oder bei Mängeln an Ihren Möbelhändler wenden können.
TitelDok.-TypGröße
Musterbrief 1: Wenn der Haendler nicht zum vereinbarten Termin liefertMusterbrief 1: Wenn der Haendler nicht zum vereinbarten Termin liefert.pdf PDF34.4 KB
Musterbrief 2: Die gelieferten Möbel haben MängelMusterbrief 2: Die gelieferten Möbel haben Mängel.pdf PDF34.7 KB
Musterbrief 3: Nacherfüllung ist fehlgeschlagenMusterbrief 3: Nacherfüllung ist fehlgeschlagen.pdf PDF35.6 KB

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link3901A.html