Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Zusätzlich zu diesem Thema
bieten wir Ihnen an:

Weitere Beiträge

Guter Rat ist unabhängig

Beratungsstellen

Ratgeber

Titelbild des Ratgebers zum Thema Antiaging- und Wellness-Präparate

Antiaging- und Wellness-Präparate


4,90 EURO
96 Seiten, Pocket-Format

Zum Ratgeber-Shop

Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Mascara

Schöne Augen machen

Botox

Das müssen Sie wissen

Deosprays

Nicht alle schützen

Schönheitsoperationen

Viele Menschen sind mit ihrem Äußeren so unzufrieden, dass sie den Wunsch haben, die sie störenden körperlichen Merkmale verändern zu lassen. Sie machen oftmals von den Möglichkeiten der Medizin Gebrauch, dies auf operativem Weg zu erreichen. Nasen- und Ohrenkorrekturen, das Absaugen von Fett und das Straffen von Oberschenkeln sowie Brustvergrößerungen gehören zu den häufigsten Schönheitsoperationen. Die Eingriffe sind unterschiedlich aufwändig und wie alle Operationen immer mit gesundheitlichen, zum Teil erheblichen Risiken verbunden. Medizinisch notwendig sind sie im Gegensatz zu Operationen der rekonstruktiven bzw. plastischen Chirurgie, bei denen es um die Wiederherstellung des Körpers zum Beispiel nach Unfällen, Brandverletzungen oder Krebstherapien geht, in der Regel nicht. Deshalb sollte gerade bei Schönheitsoperationen besonders gut überlegt werden, ob ein solcher Eingriff tatsächlich durchgeführt werden soll.

Für ästhetische Operationen, die medizinisch nicht notwendig sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten. Diese sind je nach Eingriff recht erheblich. So kostet eine Brustvergrößerung in Deutschland im Schnitt rund 4.700 Euro. Eine Nasenkorrektur schlägt mit rund 3.100 Euro zu Buche. Die Preisspannen können dabei stark variieren. In einigen Fällen ziehen die Eingriffe auch weitere notwendige Operationen und Kosten nach sich. Zum Beispiel sollten Frauen wissen, dass Brustimplantate nach einer bestimmten Dauer immer wieder erneuert werden müssen und somit regelmäßig Operationen anstehen können.

Ärztliche Pflichten
Die meisten ästhetischen Operationen werden von plastischen Chirurgen, Haut- und Frauenärzten durchgeführt. Die Bezeichnung "Schönheitschirurg" ist nicht gesetzlich geschützt, da es dafür keine öffentlich-rechtliche Qualifikation durch die Ärztekammern gibt. Ärzte, die über eine anerkannte Zusatzqualifikation für ästhetische Operationen verfügen, sind an der Bezeichnung "Facharzt" für Plastische und Ästhetische Chirurgie" zu erkennen. Doch auch Ärzte ohne diese Zusatzqualifikation können ästhetische Operationen durchführen. Für sie gelten die gleichen Haftungsregeln wie für andere Medizinerinnen und Mediziner, teilweise in verschärfter Form: Weil es in der Regel keine medizinischen Gründe für den Eingriff in den Körper der Patientin bzw. des Patienten gibt, sind die Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Arztes strenger als bei medizinisch begründeten Eingriffen. Sie müssen Patientinnen und Patienten über jedes mit dem Eingriff verbundene Risiko – einschließlich eines möglichen kosmetischen Misserfolgs – und über die Gefahr nachoperativer Entstellungen umfassend aufklären und den Patientinnen und Patienten mehrere Tage Bedenkzeit lassen.

Mögliche Risiken
Infektionen, dauerhafte Nervenschädigungen zum Beispiel der Gesichtsnerven oder der Brustwarzen, Blutungen, Narbenwucherungen, Thrombosen, Abstoßungsreaktionen auf körperfremde Implantate oder das Absterben von Gewebe sind nur einige von möglichen Komplikationen nach Schönheitsoperationen. Solche Komplikationen können selbst dann nicht ausgeschlossen werden, wenn kein Behandlungsfehler vorliegt. Die Risiken sind jedoch unterschiedlich hoch. Bei Fettabsaugungen ist eine Nachkorrektur bei zehn bis 50 Prozent aller Eingriffe notwendig, während Eingriffe am Ober- und Unterlid nur eine Korrekturrate von unter einem Prozent aufweisen.

Haftung des Arztes
Ärzte haften, wenn sie Operationsmethoden anwenden, für die sie nicht ausgebildet sind und deshalb nicht ausreichend beherrschen. Sie können auch bei der Anwendung von Methoden haftbar gemacht werden, die nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechen, beispielsweise dem Einsetzen von Brustimplantaten, deren Fragwürdigkeit in der Fachöffentlichkeit bekannt ist. Selbstverständlich müssen bei Eingriffen die erforderlichen Hygienestandards eingehalten werden.

In der Regel verwenden Ärzte, die ästhetische Operationen anbieten, Verträge, in denen Leistungen, Ansprüche und Vergütung geregelt sind. Die Haftung darf vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Anders sieht es aus, wenn Patienten nach einer misslungenen Schönheitsoperation aufgrund einer Entschädigungszahlung oder nach einer angebotenen operativen Korrektur auf Ansprüche verzichten.

Schönheitsoperationen im Ausland
Oftmals werden Schönheitsoperationen auch zu deutlich günstigeren Konditionen im Ausland angeboten. Bei einer Durchführung im Ausland ist jedoch zusätzliche Vorsicht angebracht, da die Qualität der dort von Ärzten bzw. Kliniken angebotenen Leistungen sowie die vorhandenen medizinischen Standards in der Regel kaum vorab eingeschätzt werden können. Patientinnen und Patienten, die trotzdem einen Eingriff im Ausland planen, sollten sich deshalb eingehend über die ärztlichen Qualifikationen und die Qualitätsstandards einer Klinik informieren. Zudem gilt nicht automatisch deutsches Recht. Die Gewährleistung – etwa bei auftretenden Komplikationen – muss schriftlich vor der Behandlung möglichst nach deutschem Recht festgelegt werden. Hierzu ist es unerlässlich, einen privaten Behandlungsvertrag mit dem ausländischen Arzt und/oder anderen Leistungserbringern abzuschließen.

Weitere Informationen zu Arztbesuchen und Klinikaufenthalten im Ausland finden Sie hier.

Tipps zum Umgang mit Schönheitsoperationen
Patienten sollten vor einem geplanten Eingriff kritisch hinterfragen, ob:
  • der Wunsch nach einem chirurgischen Eingriff durch das Gefühl, einem Schönheitsideal nicht zu entsprechen, hervorgerufen wurde
  • mit der geplanten Korrektur das erwünschte Ziel wirklich erreicht werden kann – zum Beispiel das eigene Selbstbewusstsein zu stärken oder persönliche Probleme zu lösen
  • es risikoärmere Möglichkeiten gibt – etwa ein gezieltes Ernährungs- und Trainingsprogramm zum Abnehmen anstelle von Fettabsaugen.

Über folgende Punkte sollten Sie sich vor einem Eingriff informieren:
  • Fragen Sie im Beratungsgespräch nach möglichen Nebenwirkungen, Risiken und Komplikationen und lassen Sie sich diese eingehend erläutern. Wichtig: Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff Komplikationen auf, die eine weitere ärztlichen Behandlung erfordern, hat die gesetzliche Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.
  • Klären Sie mit der Krankenkasse ab, ob sie die Kosten der Schönheitsoperation übernimmt. Dies ist jedoch nur in den seltensten Fällen möglich – etwa bei Funktionseinschränkungen der Atmung, die eine Nasenkorrektur erfordern, zur Entfernung einer massiven Bauchhautfalte und Bauchdeckenstraffung nach extremer Gewichtsabnahme, bei starker Asymmetrie oder Fehlanlage der Brust, bei einem Brustaufbau nach einer Tumoroperation oder Brustverkleinerungen, wenn das extreme Gewicht der Brüste starke Wirbelsäulenbeschwerden verursacht oder bei einer schweren Entstellung, zum Beispiel durch Narben. Tipp: Es ist zu Ihrem Vorteil, wenn Sie sich direkt mit Hilfe einer Stellungnahme der behandelnden Ärzte an die Krankenkasse wenden!
  • Ob der Erfolg dauerhaft oder zeitlich begrenzt ist. Brustimplantate müssen zum Beispiel alle 10 bis 15 Jahre erneuert werden! Diese Kosten müssen Sie ebenfalls selbst tragen.
  • Über welche Qualifikationen verfügen die behandelnden Ärzte und wie oft der geplante Eingriff schon durchgeführt wurde. Außerdem sollten Sie sich schriftlich zusichern lassen, dass der beratende Arzt auch die Behandlung bzw. Operation übernehmen wird und nicht einer seiner Kollegen, die nicht bekannt sind. Wichtig: Wichtige Qualifikationshinweise sind die Facharztbezeichnung "plastische und ästhetische Chirurgie" oder die Zusatzausbildung "plastische Operationen". Informationen dazu erhalten Sie in der Regel auch über die Ärztekammern.

Für das Beratungsgespräch ist Folgendes wichtig:
  • Nehmen Sie möglichst einen Zeugen mit und bereiten Sie grundlegende Fragen zur geplanten Operation vor. Im Vorgespräch werden die Erfolge eines Eingriffs vielfach gepriesen und zum Beweis mit entsprechenden Hochglanzfotos belegt, während auf mögliche Risiken nicht ausreichend hingewiesen wird. Werden die Risiken nicht ausreichend besprochen, haftet der Arzt im Schadensfall, auch wenn sonst keine Fehler gemacht wurden. Sind nach dem ersten Beratungsgespräch Fragen offen geblieben, sollten diese in einem zweiten oder dritten Beratungsgespräch geklärt werden.
  • Operationsablauf, Heilungsverlauf und die Risiken sollten genau erklärt werden. Wichtig ist auch die Frage nach den Versorgungsmöglichkeiten in einem Notfall. Eine vorherige Besichtigung der Behandlungsräume ist sinnvoll. Je nachdem wie schwer der medizinische Eingriff ist, wird die Nachsorge umso wichtiger. Diese sollte deshalb durch die operierende Ärztin oder den operierenden Arzt gewährleistet werden.
  • Im ersten Beratungsgespräch sollten Sie keinen Behandlungsvertrag unterschreiben. Ein seriöser Arzt wird Patienten Gelegenheit geben, den Vertrag in Ruhe zu prüfen und andere Angebote zum Vergleich einzuholen.
  • Tipp: Holen Sie auf jeden Fall vor einem Vertragsabschluss mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise.
  • Verlangen Sie nach dem Beratungsgespräch unbedingt einen detaillierten Kostenvorschlag, der neben den Operationskosten auch Auskunft über die Kosten für Anästhesie, Labor und Unterkunft gibt.
  • Leisten Sie keine Vorauszahlungen.
  • Bitten Sie um Kopien von Aufzeichnungen und Fotos, die den Behandlungs- bzw. Operationsverlauf dokumentieren können.

Nach einem erfolgten Eingriff sollten Sie:
  • auf einer korrekten Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) bestehen.
  • Nach einem fehlgeschlagenen Eingriff nicht allzu lange auf vermeintlich noch auftretende Veränderungen warten. Lassen Sie sich von einem anderen Arzt beraten. Tipp: Fertigen Sie ein Protokoll der Ereignisse an, sichern Sie Adressen von Zeugen – zum Beispiel von Zimmernachbarn – und dokumentieren Sie die Situation mit eigenen Fotos.
  • Nach einer fehlgeschlagenen Maßnahme empfiehlt es sich, Verhandlungen mit dem Arzt oder der zuständigen Versicherung nur mit rechtlichem Beistand wahrzunehmen. Sie sollten keinesfalls eine Verzichtserklärung oder Ähnliches unterschreiben.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link366322A.html