Überschuldete Familien und Einzelpersonen aus dem Kreis Segeberg erhalten in Bad Segeberg und Kaltenkirchen Hilfe in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentrale, die durch das Land Schleswig-Holstein als „geeignete Stellen“ für das Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sind.
Welche Hilfen können Sie von uns erwarten, wenn Sie überschuldet sind?
- Klärung der finanziellen Situation
- juristische Prüfung, ob alle Forderungen berechtigt sind
- Klärung, ob und in welcher Weise eine Schuldenregulierung möglich ist
- Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
- Hilfestellung bei Anträgen, Widersprüchen o.ä.
- Verhinderung erneuter Verschuldung
- Aufzeigen von Möglichkeiten besser mit den bestehenden Gegebenheiten zu leben
Was sollten Sie tun, bevor Sie sich an uns wenden?
- Vereinbaren Sie keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen
- Sammeln und ordnen Sie alle Unterlagen über Ihre Schulden, Ihre Versicherungen, Ihr Einkommen und Ihre sonstigen Einnahmen und Ihre Ausgaben
- Bedenken Sie, dass eine Schuldenregulierung bzw. -beratung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, und Ihre Mitarbeit weiterhin erforderlich ist.
Gegebenenfalls ist es sinnvoll, wenn Sie als ALG II-Empfänger zunächst unsere Beratung zur Stärkung Ihrer Haushalts- und Finanzkompetenz nutzen.
Für persönliche Erstgespräche ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Gespräche sind vertraulich. Jede/r Mitarbeiter/in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dieses Angebot finden Sie in allen Beratungsstellen:
