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Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Segeberg

Annähernd 3 Millionen Haushalte sind in Deutschland überschuldet. Die Gründe sind vielfältig: Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, aber auch Suchterkrankungen und überhöhte Konsumansprüche.
Überschuldete Familien und Einzelpersonen aus dem Kreis Segeberg erhalten in Bad Segeberg und Kaltenkirchen Hilfe in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der Verbraucherzentrale, die durch das Land Schleswig-Holstein als „geeignete Stellen“ für das Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt sind.


Welche Hilfen können Sie von uns erwarten, wenn Sie überschuldet sind?
  • Klärung der finanziellen Situation
  • juristische Prüfung, ob alle Forderungen berechtigt sind
  • Klärung, ob und in welcher Weise eine Schuldenregulierung möglich ist
  • Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
  • Hilfestellung bei Anträgen, Widersprüchen o.ä.
  • Verhinderung erneuter Verschuldung
  • Aufzeigen von Möglichkeiten besser mit den bestehenden Gegebenheiten zu leben

Was sollten Sie tun, bevor Sie sich an uns wenden?

  • Vereinbaren Sie keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen
  • Sammeln und ordnen Sie alle Unterlagen über Ihre Schulden, Ihre Versicherungen, Ihr Einkommen und Ihre sonstigen Einnahmen und Ihre Ausgaben
  • Bedenken Sie, dass eine Schuldenregulierung bzw. -beratung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann, und Ihre Mitarbeit weiterhin erforderlich ist.

Gegebenenfalls ist es sinnvoll, wenn Sie als ALG II-Empfänger zunächst unsere Beratung zur Stärkung Ihrer Haushalts- und Finanzkompetenz nutzen.
Für persönliche Erstgespräche ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Gespräche sind vertraulich. Jede/r Mitarbeiter/in ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dieses Angebot finden Sie in allen Beratungsstellen:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link314922A.html