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KfW-Kredite bleiben erste Wahl

Wohnberatung: Hilfestellung für die eigenen vier Wände

Der Boden zu rutschig, der Duscheinstieg zu hoch und die Treppen vor dem Haus haben kein Geländer – manchmal genügen kleinste Mängel im Mietshaus oder Eigenheim und die eigenen vier Wände werden zum Hindernisparcours. Aus Unwissenheit oder Angst vor hohen finanziellen Ausgaben finden sich viele mit solchen Stolperfallen in der Wohnung ab. Dabei kann so manches Problem schon mit wenig Aufwand und Kosten beseitigt werden.

Zuschuss von der Pflegeversicherung


Behindertengerechter TuereingangWer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Hier werden nicht nur konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet; die Wohnberater informieren auch darüber, wie solch ein Umbaum finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse. Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfelds stellen. Je nach Vorhaben übernimmt die Pflegeversicherung einen Anteil von maximal 2.557 Euro.

Verschiedene Baudarlehen


Beteiligt sich die Pflegekasse nicht an den Umbauten, können schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen.

Eine Möglichkeit bietet sich für Eigentümer oder Mieter per Kredit aus dem Programm Link öffnet in neuem Fenster"Altersgerecht umbauen – Programm 155" der KfW Förderbank. Mit diesem Programm werden Modernisierungen im Wohnungsbestand finanziert, die Barrieren verringern. Die Förderung gibt es auch für den Erwerb frisch umgerüsteter Wohngebäude, bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Kredit wird über die Hausbank des Antragstellers abgewickelt. Empfehlenswert ist die Kombination mit den Förderprogrammen der KfW zum "Link öffnet in neuem FensterEnergieeffizient Sanieren". Wer ein Wohngebäude zur Eigennutzung kauft, erhält weitere Förderungen.

Menschen mit einer Behinderung können auch über die so genannte "Eingliederungshilfe" Mittel beantragen, die der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, angepasst an die Bedürfnisse des Bewohners, dienen. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft gibt der örtliche Sozialhilfeträger.

Wohnberatungsstellen begleiten die Umsetzung des Vorhabens, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei möglichen Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern. Weitere Informationen zur Wohnungsanpassung und Beratungsstellen finden Sie hier.
Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sh.de/link16934A.html