Als Fördermitglied unterstützen Sie die Arbeit der Verbraucherzentrale mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 25 EUR und stärken damit den anbieterunabhängigen Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein. Natürlich profitieren Sie als Fördermitglied auch persönlich von unserer Arbeit: Sie erhalten aktuelle Informationen über unser "Verbrauchertelegramm" – natürlich kostenlos und frei Haus und haben Zugang zu unserer umfangreichen Infothek mit über 60 Themenordnern. Und auch unsere Beratungskräfte stehen Ihnen für Kurzauskünfte zur Verfügung.
Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. ist vom Finanzamt Kiel-Nord (Freistellungsbescheid vom 22.07.2009) als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Sie können unbefristet förderndes Mitglied der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. werden. Wie bei vielen anderen Vereinen und Verbänden auch, muss die Mitgliedschaft drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.
Um die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, bitten wir um die Bezahlung per Bankeinzug. Der Bankeinzug ist für Sie kostenlos und Sie können ihn innerhalb von 6 bzw. 8 Wochen* nach Abbuchung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Bitte senden Sie uns die unterschriebene Beitrittserklärung/Einzugsermächtigung zu. Am Ende des Jahres erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie für die betreffende Steuererklärung nutzen können.
* abhängig vom Geldinstitut.

PDF